Vermieten oder verkaufen? Was sich für Eigentümer in Dresden rechnet
Rechnen Sie beide Wege über Ihren eigenen Zeitraum gegeneinander: verkaufen und den Erlös anlegen – oder vermieten und später verkaufen. Der Rechner zeigt das Jahr, in dem der eine Weg den anderen einholt, und ab welcher Wertentwicklung Vermieten überhaupt vorn liegt. Dazu das Steuerfenster nach zehn Jahren und die Dresdner Mietregeln, die Ihre erzielbare Miete begrenzen.
Verkaufen oder vermieten – was lohnt sich mehr? Das Wichtigste in Kürze
Es gibt keine Antwort ohne Zeitraum. „Lohnt sich Vermieten?“ ist erst rechenbar, wenn feststeht, über wie viele Jahre gerechnet wird. Erst der Zeitraum macht aus zwei Meinungen zwei Zahlen – und zeigt das Jahr, in dem der eine Weg den anderen einholt.
Vermieten hat zwei Renditequellen, trägt aber das Risiko allein. Mietüberschuss und Wertentwicklung wirken zusammen; dafür bleiben Leerstand, Mieterwechsel, Marktentwicklung und Instandhaltungssprünge bei Ihnen, und das Kapital ist gebunden.
Das Steuerfenster schließt am 31. Dezember. Wer seine selbst genutzte Wohnung vermietet, kann sie nur noch in dem Kalenderjahr steuerfrei verkaufen, in dem die Selbstnutzung endet – danach bleibt der Gewinn steuerpflichtig, bis die zehn Jahre nach dem Kauf voll sind (§ 23 EStG, Stand September 2026).
In Dresden ist die Miete doppelt gedeckelt. Bei einer Neuvermietung bindet die Mietpreisbremse den Preis an die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent, im laufenden Vertrag deckelt die Kappungsgrenze die Erhöhung auf 15 Prozent in drei Jahren. Beide sächsischen Verordnungen gelten bis zum 30. Juni 2027.
Von der Kaltmiete bleibt weniger als gedacht. Verwaltung und Instandhaltung sind nach der Betriebskostenverordnung ausdrücklich nicht umlagefähig, dazu kommt das Mietausfallwagnis. Diese drei Posten bleiben beim Eigentümer – und genau sie fehlen in den meisten Überschlagsrechnungen.
Spekulationsfrist – gerechnet ab dem notariellen Kaufvertrag
10 Jahre
Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor
3 Kalenderjahre
Obergrenze bei Neuvermietung in Dresden über der Vergleichsmiete
+10 %
Kappungsgrenze im laufenden Mietvertrag in Dresden
Rechnen Sie beide Wege gegeneinander – über Ihren Zeitraum
Ohne Zeitraum hat die Frage keine Antwort. Der Rechner stellt beiden Wegen dieselbe Frage: Was steht am Ende des gewählten Zeitraums auf dem Papier – wenn Sie heute verkaufen und den Erlös anlegen, und wenn Sie vermieten und erst dann verkaufen?
Das Break-even-Jahr: ab wann das Vermieten den Verkauf einholt – oder ob es das im gewählten Zeitraum gar nicht tut.
Den Kipppunkt: ab welcher Wertentwicklung pro Jahr sich das Vorzeichen dreht.
Zwei Renditequellen gegen eine. Vermieten verdient zweimal: am Mietüberschuss und an der Wertentwicklung. Der Verkaufserlös verdient einmal, am Zins. Deshalb liegt Vermieten in einer reinen Euro-Rechnung oft vorn – auch in der Grundeinstellung hier.
Und genau da endet sie. Der Vergleich stellt zwei ungleiche Dinge nebeneinander: ein Konto, das jederzeit verfügbar ist – und eine Immobilie, die Leerstand, Mieterwechsel, Marktschwankungen und Instandhaltungssprünge trägt und sich nicht in einer Woche zu Geld machen lässt. Diese Rechnung misst Euro, nicht Nerven.
Jeder Punkt der oberen Linie ist eine eigene Entscheidung: vermieten und erst in diesem Jahr verkaufen.
Jahr 1
ab hier steuerfrei
vermieten300.537 €
verkaufen246.228 €
heuteJahr 10
vermieten300.537 €
verkaufen und anlegen246.228 €
Heute stehen beide Wege bei 183.217 € – so viel bliebe nach einem Verkauf heute.
Ihr Vermögen in 10 Jahren
wenn Sie heute verkaufen
246.228 €
wenn Sie vermieten und in 10 Jahren verkaufen
300.537 €
+54.309 € (+22,1 %)
Vermieten liegt in dieser Rechnung vorn – nach 10 Jahren um 54.309 €.
Break-even
Vermieten liegt von Anfang an vorn.
Kipppunkt
Vermieten liegt vorn, solange die Preise nicht stärker als rund 0,8 % pro Jahr fallen.
Verzinsung
Vermieten verzinst das Kapital, das in der Immobilie steckt, rechnerisch mit 5,1 % pro Jahr – Ihre Anlage-Annahme bringt 3,0 %.
Steuerstatus
Wertentwicklung pro Jahr
−2 %+6 %
Ihre AnnahmeKipppunktAusschnitt −2 bis +6 % pro Jahr
Jahr für Jahr: was das Vermieten trägt
Jahr für Jahr: Miete, Kosten, Zinsen, Tilgung, Steuer und Überschuss des Vermietens im gewählten Zeitraum
Jahr
Kaltmiete
Bewirtschaftung
Zinsen
Tilgung
Steuer
Überschuss
Anlagekonto
1
7.920 €
−1.605 €
0 €
0 €
0 €
6.315 €
6.315 €
2
8.039 €
−1.629 €
0 €
0 €
0 €
6.409 €
12.913 €
3
8.159 €
−1.654 €
0 €
0 €
0 €
6.505 €
19.806 €
4
8.282 €
−1.679 €
0 €
0 €
0 €
6.603 €
27.003 €
5
8.406 €
−1.704 €
0 €
0 €
0 €
6.702 €
34.516 €
6
8.532 €
−1.729 €
0 €
0 €
0 €
6.803 €
42.354 €
7
8.660 €
−1.755 €
0 €
0 €
0 €
6.905 €
50.529 €
8
8.790 €
−1.782 €
0 €
0 €
0 €
7.008 €
59.053 €
9
8.922 €
−1.808 €
0 €
0 €
0 €
7.113 €
67.938 €
10
9.056 €
−1.836 €
0 €
0 €
0 €
7.220 €
77.196 €
Der Überschuss eines Jahres wandert auf das Anlagekonto und wird dort mit derselben Verzinsung weitergerechnet wie der Verkaufserlös – beide Wege laufen durch dieselbe Anlage.
Modellrechnung mit Ihren Annahmen – keine Prognose. Vereinfachungen: beide Wege nominal, Kosten steigen mit der Miete, Verkäuferprovision an beiden Verkaufszeitpunkten, keine Vorfälligkeitsentschädigung beim späteren Verkauf, keine Neuvermietungskosten, Steuererstattung im selben Jahr, keine Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag für Alleinstehende. Ihre Eingaben verlassen Ihren Browser nicht.
Modellansätze für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis nach ImmoWertV 2021 Anlage 3, fortgeschrieben zum 1. Januar 2026.
Ob Ihre Zahlen stimmen, prüfen wir im Erstgespräch – Wert, Miete, Zustand.
Die Zehn-Jahres-Frage: wann das Steuerfenster offen ist – und wann die Vermietung es schließt
Zwei Fristen laufen gleichzeitig, und sie haben verschiedene Startpunkte. Wer das einmal gesehen hat, versteht, warum die Entscheidung „erst noch ein paar Jahre vermieten“ eine steuerliche Seite hat, die sich nicht zurückdrehen lässt.
Wer eine Immobilie aus dem Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, kann den Gewinn versteuern müssen – als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Gezählt wird von Notarvertrag zu Notarvertrag, nicht ab Übergabe, nicht ab Grundbucheintrag.
Von dieser Frist gibt es zwei Ausnahmen, und die zweite ist die, um die es hier geht. Die erste verlangt, dass die Immobilie seit der Anschaffung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde – eine einzige Vermietungsphase verbraucht sie endgültig. Die zweite begnügt sich mit dem Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren.
Drei Kalenderjahre sind nicht drei Jahre. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein zusammenhängender Zeitraum genügt, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie auszufüllen – nur das mittlere Jahr muss vollständig abgedeckt sein (BFH, IX R 10/19). Rechnerisch reichen ein Jahr und zwei Tage.
Ein frei gewähltes Beispiel: gekauft am 15. März 2019, selbst bewohnt bis 30. Juni 2023, vermietet ab 1. August 2023. Ein Verkauf noch 2023 kann steuerfrei bleiben – 2023 wurde bis Juni selbst gewohnt, 2022 ganz, 2021 zumindest einen Tag; die Vermietung im Veräußerungsjahr ist dabei unschädlich. Ein Verkauf 2024 kann steuerpflichtig sein, denn in diesem Jahr gab es keine Selbstnutzung mehr. Für 2026 gilt dasselbe. Steuerfrei kann der Verkauf erst wieder ab dem 16. März 2029 sein, wenn die zehn Jahre voll sind.
Das Fenster schließt also nicht langsam, sondern am 31. Dezember des Jahres, in dem die Selbstnutzung endet. Ein Unterschied, der dabei oft untergeht: Ein Leerstand zwischen Auszug und Verkauf kann unschädlich sein, wenn sich die Verkaufsabsicht belegen lässt. Eine Vermietung kann das nicht.
Die Abschreibung holt Sie ein
Jeder Euro Abschreibung, den Sie während der Vermietung abgesetzt haben, mindert die Anschaffungskosten und erhöht damit den steuerpflichtigen Gewinn, wenn innerhalb der Frist verkauft wird (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Bei einem Gebäudeanteil von 200.000 €, 2 % Abschreibung und acht Vermietungsjahren sind das 32.000 €, die im Veräußerungsjahr wieder auftauchen. Die Abschreibung verschwindet nicht, sie verschiebt sich. Bei Denkmalwohnungen kommen die erhöhten Absetzungen hinzu – was das beim Verkauf heißt, zeigt die Spekulationsfrist bei der Denkmalimmobilie.
Wer geerbt oder geschenkt bekommen hat, tritt in die Fußstapfen des Voreigentümers: Die zehn Jahre laufen ab dessen Kauf, und auch dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zählt für die Ausnahme mit. Was daraus für eine Erbengemeinschaft folgt, steht unter Erben: verkaufen, vermieten oder halten. Und wer mehr als drei Objekte innerhalb von rund fünf Jahren veräußert, kann in den gewerblichen Grundstückshandel geraten – dann können weder die Frist noch die Ausnahme greifen – die Grenze ist ein Indiz, keine starre Regel.
Wie sich der Gewinn im Einzelnen ermittelt und welche Kosten ihn mindern, steht im Verkaufs-Ratgeber unter Wann der Verkauf steuerfrei ist.
Zwei Fristen, eine Achse
Voreingestellt ist ein typischer Ausgangspunkt: 2018 gekauft, bis 2024 selbst bewohnt, seitdem vermietet oder leer.
Zehn-Jahres-Frist (§ 23 EStG)20182028heute2024 – 2026dafür nötig: drei Kalenderjahre eigener Nutzungnötig: drei Kalenderjahre
kann steuerpflichtig seinEin Verkauf 2026 kann steuerpflichtig sein – ab dem 1. Januar 2029 nicht mehr.
§ 23 rechnet taggenau ab Notartermin – hier auf Jahre vereinfacht; im Rechner oben monatsgenau. Weil nur das Kaufjahr bekannt ist, gilt ein Verkauf erst ab dem Folgejahr des Fristendes sicher als außerhalb der zehn Jahre.
Allgemeine Information, Rechtsstand September 2026 – keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der eine Weg
Was Vermieten wirklich heißt: Regeln, Kosten – und ein Jahr, das nicht aufhört
Der Rechner rechnet mit Mieteinnahmen. Was zwischen zwei Überweisungen passiert, rechnet er nicht mit – deshalb steht es hier: die Termine, die Regeln und die Posten, die von der Kaltmiete abgehen, bevor etwas bei Ihnen ankommt.
Ein Jahr als Vermieter
JFMAMJJASOND
Heizkosten ablesen
Grundsteuer – vier Raten
Wartung von Heizung und Schornstein
Eigentümerversammlung
Nebenkostenabrechnung
Rauchwarnmelder prüfen
Anlage V zur Steuererklärung
Mieterwechsel: Übergabe, Kaution, Inserat
Kleinreparaturen und Handwerker
Mieterhöhung prüfen
Versicherung und Beitragsanpassung
Zehn Termine, die planbar wiederkommen – und einer, der jederzeit kommen kann: der Auszug.
Dunkel markiert: Nebenkostenabrechnung und Mieterwechsel – die beiden, die die meiste Arbeit machen.
Jedes Jahr
Heizkosten ablesen
Grundsteuer – vier Raten
Wartung von Heizung und Schornstein
Eigentümerversammlung
Nebenkostenabrechnung
Rauchwarnmelder prüfen
Anlage V zur Steuererklärung
Kleinreparaturen und Handwerker
Versicherung und Beitragsanpassung
Bei Mieterwechsel
Mieterwechsel: Übergabe, Kaution, Inserat
Alle paar Jahre
Mieterhöhung prüfen
Drei Regeln, die in Dresden über die Miete entscheiden
Was Sie verlangen dürfen, entscheidet nicht der Markt allein. Zwei sächsische Verordnungen und ein Bündel Pflichten setzen den Rahmen – und sie unterscheiden streng zwischen einer Neuvermietung und einem laufenden Vertrag.
Mietpreisbremse
Bei einer Neuvermietung darf die Miete in Dresden höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die sächsische Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2027.
Ausgenommen sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.
Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss darüber vor Vertragsschluss unaufgefordert Auskunft geben – sonst kann er sich später nicht darauf berufen.
Was die Vergleichsmiete für Ihre Wohnung ist, sagt der qualifizierte Mietspiegel, nicht das Portal.
Zu viel gezahlte Miete kann der Mieter nach einer Rüge in Textform zurückfordern. Kommt die Rüge später als 30 Monate nach Mietbeginn, wirkt sie nur für die Zukunft.
Im laufenden Mietverhältnis darf die Miete in Dresden innerhalb von 3 Jahren um höchstens 15 % steigen – bundesweit wären es 20 %. Auch die sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung läuft am 30. Juni 2027 aus.
Über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus geht es nie – es gilt immer die niedrigere der beiden Grenzen.
Erhöht werden darf erst, wenn die Miete beim Wirksamwerden seit 15 Monaten unverändert ist; das Verlangen braucht Textform und eine Begründung.
Wer eine Bestandsmiete unter Marktniveau übernimmt, holt sie nur in Schritten auf – das ist im Rechner die Mietsteigerung.
Eine Modernisierungsumlage zählt nicht in die Kappungsgrenze. Sie folgt eigenen Regeln und eigenen Obergrenzen – und sie setzt voraus, dass wirklich modernisiert und nicht nur instand gesetzt wurde.
Wer selbst wohnt und weder verkauft noch vermietet, braucht keinen Energieausweis. Die Pflicht entsteht mit der Vermarktung – also genau in dem Moment, in dem die Entscheidung auf „vermieten“ fällt.
Schon die Anzeige muss Ausweisart, Energiekennwert, wesentliche Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse nennen; bei der Besichtigung ist der Ausweis unaufgefordert vorzulegen. Verstöße können mit Bußgeldern bis 10.000 € geahndet werden. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Ausweis auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags vorzulegen.
In Sachsen brauchen alle Räume, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird – Schlaf- und Kinderzimmer –, sowie die Flure, die zu ihnen führen, einen Rauchwarnmelder. Den Einbau schuldet der Eigentümer, die Betriebsbereitschaft in der Regel der Mieter.
Die Kaution beträgt höchstens drei Nettokaltmieten und ist getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen; die Erträge stehen dem Mieter zu.
Ein Zeitmietvertrag ist nur mit einem der drei gesetzlichen Gründe möglich, und der Grund muss bei Vertragsschluss schriftlich genannt sein – sonst gilt das Mietverhältnis als unbefristet.
Der Modellansatz liegt bei 439 € im Jahr je Eigentumswohnung und 367 € je Einfamilienhaus – ob Sie eine Hausverwaltung beauftragen oder es selbst machen, ändert nur, wer bezahlt wird. Auf den Mieter umlegen lässt sich dieser Posten nicht.
Instandhaltung
14,40 € je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Das ist kein Sparbuch, sondern eine Rücklage für das, was kommt: Fenster, Heizung, Bad. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft läuft ein Teil davon über die Erhaltungsrücklage. Auch dieser Posten ist nicht umlagefähig.
Mietausfallwagnis
2 % der Jahresnettokaltmiete – der Ansatz für Leerstand zwischen zwei Mietern, uneinbringliche Mieten und die Kosten ihrer Verfolgung. Er ist ein Wagnis, keine Rechnung: In den meisten Jahren fällt er nicht an, in einem fällt er auf einmal an.
Was der Mieter trägt
Umlagefähig ist der Katalog der Betriebskostenverordnung: Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Müll und Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Breitband. Verwaltung und Instandhaltung sind davon ausdrücklich ausgenommen – genau diese beiden bleiben bei Ihnen.
Das Beispiel des Rechners
70 m², 660 € Kaltmiete im Monat, also 7.920 € im Jahr. Davon gehen 439 € Verwaltung und 1.008 € Instandhaltung ab, dazu 158 € Mietausfallwagnis. Es bleiben 6.315 € – vor Zinsen und vor Steuern. Genau mit diesen Werten startet der Rechner oben.
Wer an Angehörige unter Marktniveau vermietet, trifft auf zwei Schwellen: Ab 66 % der ortsüblichen Miete können die Werbungskosten voll abgezogen werden, zwischen 50 und 66 % nur bei positiver Totalüberschussprognose, darunter anteilig gekürzt (§ 21 Abs. 2 EStG, Stand September 2026). Was das Finanzamt bei einer Vermietung sonst mitträgt, steht unter Was das Finanzamt bei der Vermietung mitträgt. Welche Miete für Ihre Wohnung überhaupt ortsüblich ist, rechnet der Mietspiegel-Rechner für Dresden.
Der andere Weg
Was Verkaufen heute heißt: zwei Käuferkreise, ein Erlös
Ob Ihre Immobilie leer steht oder vermietet ist, entscheidet über den Käuferkreis und die Art der Vermarktung – nicht darüber, ob ein Verkauf möglich ist. Beide Wege führen zum Erlös, nur über unterschiedliche Argumente.
Bezugsfrei verkaufen
Für Eigennutzer
Das ist der Weg, den die meisten Eigentümer nach dem Auszug gehen. Eine leere Wohnung verkauft sich über das Gefühl: Wer hier kauft, will selbst einziehen – also entscheiden Licht, Raumwirkung und Zuschnitt über den Preis, nicht die Rendite.
Home Staging und eine Bildsprache, die das Wohngefühl trägt
Zielgruppe: Familien und Selbstnutzer aus Dresden und dem Umland
Einzelbesichtigungen statt Sammeltermine
Vermietet verkaufen
Für Kapitalanleger
Sie müssen nicht erst kündigen, um verkaufen zu können. Kapitalanleger kaufen keine Wohnung, sondern eine Einnahme – über den Preis entscheiden die Ist-Miete und der Kaufpreisfaktor, deshalb bereiten wir die Zahlen so auf, dass sie für sich sprechen.
Ist-Miete, Kaufpreisfaktor und Nebenkosten transparent aufbereitet
Mietvertrag, Kaution und Protokolle geprüft und vollständig übergeben
Zielgruppe: Anleger, die eine laufende Vermietung ausdrücklich suchen
Der Mietvertrag läuft für den Käufer unverändert weiter – „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB), auch die Kaution geht mit über. Ein Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nur, wenn die vermietete Wohnung nach der Überlassung in Wohnungseigentum umgewandelt und erstmals verkauft wird (§ 577 BGB). Ausführlich steht das unter Vermietete Eigentumswohnung in Dresden verkaufen.
Kosten und Ablauf
Was ein Verkauf kostet und wie lange er dauert
Verkäuferprovision
Unsere Vergütung beträgt 3,57 % vom Kaufpreis (inkl. MwSt. · Verkäuferprovision) und wird erst mit dem beurkundeten Kaufvertrag fällig. Vorbereitung, Unterlagen, Fotos, Inserate und Besichtigungen sind darin enthalten und fallen nicht separat an.
Energieausweis
Für das Inserat ist er Pflicht: Ausweisart, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse müssen schon in der Anzeige stehen, spätestens bei der Besichtigung liegt er vor. Fehlt er, drohen Bußgelder – und bei uns startet die Vermarktung nicht ohne ihn.
Vorfälligkeitsentschädigung
Wer ein laufendes Darlehen vorzeitig ablöst, dem kann die Bank den ihr entstehenden Schaden in Rechnung stellen. Die aus dem Konsumentenkredit bekannte Obergrenze von einem Prozent gilt für Immobiliendarlehen nicht – hier zählt der tatsächliche Schaden. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung lässt sich jedes Festzinsdarlehen mit sechs Monaten Frist kündigen, dann entfällt sie (§ 489 BGB).
Kaufvertrag und Notartermin
Beurkundet wird ausschließlich vor dem Notar; den Entwurf erstellt er, beide Seiten haben Zeit zur Prüfung. Wir koordinieren Kaufvertrag und Notartermin, bereiten die Unterlagen auf und begleiten Übergabe und Schlüsselübergabe.
Wie lange es dauert
Der Forschungsindex GREIX des IfW Kiel weist für das erste Quartal 2026 eine durchschnittliche Vermarktungsdauer von 90 Tagen bei Eigentumswohnungen und 91 Tagen bei Einfamilienhäusern aus – bundesweit, auf Basis beurkundeter Kaufverträge. Den größten Einfluss hat dabei nicht der Markt, sondern der Startpreis.
Soll es ohne Vermarktung gehen, kaufen wir auch selbst an. Ein solches Angebot liegt bewusst unter dem erzielbaren Marktpreis – das ist der Preis für Tempo, Sicherheit und null Aufwand. Wie das abläuft, steht auf der Seite zum Direktankauf in Dresden.
Lebenslagen
Ihre Lage entscheidet: sechs Situationen, sechs Tendenzen
Dieselben Zahlen führen zu unterschiedlichen Antworten – je nachdem, warum die Frage überhaupt auf dem Tisch liegt. Sechs Ausgangslagen aus unserer Praxis, jede mit dem, was dafür und dagegen spricht.
Umzug oder Jobwechsel
Sie sind ausgezogen, die Wohnung steht leer – und die Frage ist, ob Sie sie halten, bis klar ist, wie es weitergeht.
Spricht für Vermieten
Die Rückkehr ist offen, die Lage vermietet sich leicht, und die laufende Rate wird von der Miete getragen.
Spricht für Verkaufen
Die Zehn-Jahres-Frist läuft noch: Nach dem Auszug kann der Gewinn nur in dem Kalenderjahr steuerfrei bleiben, in dem die Selbstnutzung endet – ab dem Folgejahr nicht mehr (§ 23 EStG, Stand September 2026).
Das Elternhaus gehört jetzt Ihnen – oft gemeinsam mit Geschwistern, und selten mit derselben Vorstellung davon, was damit geschehen soll.
Spricht für Vermieten
Das Haus bleibt in der Familie, die Mieteinnahmen verteilen sich, und niemand muss sich sofort festlegen.
Spricht für Verkaufen
Vermieten bindet die Erbengemeinschaft auf Jahre aneinander, ein Verkauf trennt sauber. Steuerlich zählt die Anschaffung des Erblassers, nicht der Erbfall – die Frist kann also längst gelaufen sein.
Einer bleibt, einer geht – und die gemeinsame Immobilie ist plötzlich der größte offene Posten zwischen Ihnen.
Spricht für Vermieten
Die Mieteinnahmen lassen sich teilen, und die Entscheidung über das Objekt wird vertagt, bis die übrigen Fragen geklärt sind.
Spricht für Verkaufen
Ein Erlös lässt sich teilen, eine Immobilie nicht. Wer auszieht und die Wohnung dem früheren Partner überlässt, kann sie steuerlich nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken nutzen – die Eigennutzungs-Ausnahme entfällt dann.
Sie brauchen Geld – für den nächsten Kauf, für eine Auszahlung, für die Ablösung anderer Verbindlichkeiten.
Spricht für Vermieten
Die Miete deckt die Rate, und statt zu verkaufen lässt sich die Immobilie beleihen – das Eigentum bleibt, der Betrag kommt trotzdem.
Spricht für Verkaufen
Der Erlös steht sofort und vollständig zur Verfügung. Eine hohe Restschuld wirkt in beide Richtungen: Sie frisst den Mietüberschuss und schrumpft zugleich das, was nach dem Verkauf übrig bleibt.
Die Immobilie ist abbezahlt oder fast – und soll den Ruhestand tragen, als monatliche Zahlung oder als Summe.
Spricht für Vermieten
Nach Ablauf der zehn Jahre kann ein Verkauf steuerfrei bleiben, die Verwaltung lässt sich abgeben, und die Miete kommt jeden Monat.
Spricht für Verkaufen
Die Instandhaltungslast bleibt: Dach, Heizung, Leitungen kommen in Sprüngen und ausgerechnet dann, wenn das Einkommen kleiner geworden ist. Ein Erlös macht daraus eine planbare Summe.
Sie wollen später selbst wieder einziehen – oder ein Kind soll die Wohnung übernehmen, nur eben noch nicht.
Spricht für Vermieten
Für genau diesen Fall kennt das Gesetz den Zeitmietvertrag: Wer die spätere Eigennutzung schon bei Vertragsschluss schriftlich als Grund nennt, kann befristen (§ 575 BGB).
Spricht für Verkaufen
Ohne einen der drei gesetzlichen Gründe läuft der Vertrag unbefristet. Eigenbedarf ist dann kein Schalter: Der Grund muss im Kündigungsschreiben stehen, die Frist wächst mit der Mietdauer auf bis zu neun Monate, und der Mieter kann widersprechen.
Wir leben vom Verkauf – und sagen trotzdem nicht in jedem Fall dazu. Fünf Situationen, in denen Behalten die ruhigere Entscheidung ist:
1
Die zehn Jahre sind fast um und die Immobilie war nie vermietet.
Dann kann ein späterer Verkauf steuerfrei bleiben, während der heutige es nicht wäre – die Frist kann mehr ausmachen als der Preis. Gerechnet wird ab dem notariellen Kaufvertrag, nicht ab der Übergabe.
Sie kommen zurück, und der Eigenbedarf ist echt und terminiert.
Wer den Einzugstermin kennt, nennt ihn bei Vertragsschluss schriftlich als Befristungsgrund – dann endet das Mietverhältnis planbar, ohne Kündigung und ohne Streit über die Gründe.
3
Die Lage vermietet sich mit geringem Aufwand.
Kleine Wohnung, gefragte Lage, kein Instandhaltungsstau: Dort ist die Wiedervermietung eine Frage von Wochen, und das Vermieter-Jahr bleibt das, was es sein sollte – überschaubar.
4
Der Erlös hätte keine Verwendung, die Sie ruhig schlafen lässt.
Solange sich die Preise halten, arbeitet eine vermietete Immobilie in dieser Rechnung mehr als ein geparktes Konto – fällt der Markt, kippt das. Und die Entscheidung ließe sich nicht zurücknehmen. Verkaufen können Sie später immer noch.
5
Der Druck kommt von außen, nicht von Ihnen.
Eine Erbengemeinschaft ohne Einigung, ein laufendes Verfahren, eine offene Zugewinnfrage: Erst klären, wer entscheidet – ein Verkauf unter ungeklärten Verhältnissen wird selten der beste.
In allen anderen Fällen hängt die Antwort an Zahlen, nicht an Gefühlen – und die stehen oben im Rechner.
Aus der Praxis: neun Dinge, die Eigentümer meist erst beim Steuerberater oder vor Gericht erfahren
Was die Rechnung oben nicht zeigt, steht meist in einer Norm oder in einem Urteil. Neun Punkte, die eine Entscheidung noch drehen können – jeder mit seiner Fundstelle, Stand September 2026.
1
Das Steuerfenster schließt am 31. Dezember – nicht langsam.
Wer die selbst genutzte Wohnung vermietet, kann sie nur noch in dem Kalenderjahr steuerfrei verkaufen, in dem die Selbstnutzung endet. Ab dem Folgejahr kann der Gewinn steuerpflichtig sein – bis die zehn Jahre seit dem Notarvertrag voll sind. Was das für Ihre Fristen bedeutet: Die Zehn-Jahres-Frage im Detail.
(§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG · BFH IX R 10/19)
2
Drei Kalenderjahre sind nicht drei Jahre.
Ein Tag im zweiten Vorjahr, das komplette mittlere Jahr, ein Tag im Verkaufsjahr – ein Jahr und zwei Tage können genügen. Vollständig abgedeckt sein muss allein das mittlere Kalenderjahr.
(§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG · BFH 03.09.2019 – IX R 10/19)
3
Die Abschreibung holt Sie beim Verkauf ein.
Jeder Euro AfA, den das Finanzamt während der Vermietung anerkannt hat, mindert die Anschaffungskosten. Im gleichen Maß kann er den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn erhöhen, wenn innerhalb der zehn Jahre verkauft wird – der Vorteil der Vermietungsjahre wird an dieser Stelle gegengerechnet.
(§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG)
4
Leerstand ja, Vermietung nein.
Ein Leerstand zwischen Auszug und Verkauf kann unschädlich sein, wenn sich die Verkaufsabsicht belegen lässt – er gilt dann als Verlängerung der Selbstnutzung. Eine zwischenzeitliche Vermietung ist das nicht, auch nicht für wenige Monate.
(§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG · BFH-Rechtsprechung)
5
Die Wohnung ans erwachsene Kind zu überlassen, ist keine Eigennutzung mehr.
Begünstigt ist nur die unentgeltliche Überlassung an ein Kind, für das noch Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht – und nur, wenn es allein dort wohnt. Zieht die Kindsmutter mit ein, greift die Ausnahme nicht mehr. Für andere Angehörige gilt sie ohnehin nicht.
(§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG i. V. m. § 32 EStG · BFH IX R 28/21 · BFH IX R 11/21)
6
Die Kappungsgrenze gilt nur im Bestand, die Mietpreisbremse bei Neuvermietung.
Die 15 Prozent in drei Jahren betreffen das laufende Mietverhältnis – eine übernommene Bestandsmiete holen Sie nur in diesen Schritten auf. Bei einer Neuvermietung greift stattdessen die Mietpreisbremse: höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, in Dresden bis zum 30. Juni 2027.
(§ 558 Abs. 3 BGB · SächsKappGrVO vom 10.06.2025 · § 556d BGB · SächsMPBVO vom 02.12.2025)
7
Bei Neuvermietung ist der Mietspiegel die Obergrenze, nicht das Portal.
Die Miete, mit der viele Eigentümer rechnen, stammt aus Angebotsanzeigen. Maßgeblich ist stattdessen die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent: Was bei einer Neuvermietung erlaubt ist.
(§ 556d BGB · Mietspiegel Dresden 2025)
8
Befristen kann man nicht einfach so.
Ein Zeitmietvertrag ist nur mit einem der drei gesetzlichen Gründe zulässig: Eigennutzung, bauliche Veränderung der Räume oder Vermietung an einen zur Dienstleistung Verpflichteten. Der Grund muss bei Vertragsschluss schriftlich genannt werden – sonst läuft das Mietverhältnis unbefristet.
(§ 575 BGB)
9
Eigenbedarf ist kein Schalter.
Der Grund muss im Kündigungsschreiben stehen, die Frist wächst nach fünf und nach acht Jahren Mietdauer auf bis zu neun Monate, und der Mieter kann widersprechen. Wer Eigenbedarf vortäuscht, haftet auf Schadensersatz.
(§§ 573, 573c, 574 BGB · BGH VIII ZR 44/16)
Häufige Fragen
Fragen zu Vermieten oder Verkaufen
Kurz beantwortet – mit Rechtsstand September 2026 und dem Verweis darauf, wo die Zahl im Rechner steht.
Ab welcher jährlichen Wertsteigerung lohnt sich Vermieten gegenüber dem Verkauf?
Diese Schwelle heißt Kipppunkt, und sie hängt an Ihren eigenen Annahmen – vor allem am Zeitraum, an der erzielbaren Miete und daran, was der Verkaufserlös angelegt bringen würde. Der Rechner auf dieser Seite sucht sie für Ihre Eingaben und nennt sie als Satz: „Vermieten liegt vorn, solange die Preise nicht stärker als X Prozent pro Jahr fallen“ oder umgekehrt „Erst ab X Prozent pro Jahr läge Vermieten vorn“. Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, und eine Prognose, wie sich die Preise entwickeln, geben wir bewusst nicht ab. Der Wert der Rechnung liegt darin, dass Sie danach wissen, welche Entwicklung Sie unterstellen müssten, damit sich das Behalten trägt.
Wie viel von der Kaltmiete bleibt am Jahresende wirklich übrig?
Beim Beispiel des Rechners – 70 Quadratmeter, 660 Euro Kaltmiete, also 7.920 Euro im Jahr – bleiben vor Steuern rund 6.315 Euro, etwa vier Fünftel. Abgezogen sind die Instandhaltung mit 14,40 Euro je Quadratmeter und Jahr (1.008 Euro), die Verwaltung einer Eigentumswohnung (439 Euro) und ein Mietausfallwagnis von zwei Prozent (158 Euro) – nach den Modellansätzen, mit denen auch der Rechner arbeitet. Nicht enthalten sind die Zinsen eines laufenden Darlehens, die Einkommensteuer auf den Überschuss und die Kosten eines Mieterwechsels.
Ich vermiete jetzt und verkaufe in fünf Jahren – was passiert mit der Steuerfreiheit?
Mit der Vermietung verlieren Sie die Eigennutzungs-Ausnahme, und zwar mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Sie ausgezogen sind. Ein Beispiel: Kauf im März 2019, selbst bewohnt bis Juni 2023, vermietet ab August 2023. Ein Verkauf noch im Jahr 2023 könnte steuerfrei bleiben, weil im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor eine zusammenhängende Selbstnutzung vorlag. Ein Verkauf 2024 oder später wäre steuerpflichtig – bis die zehn Jahre nach dem notariellen Kaufvertrag abgelaufen sind, hier im März 2029. Verkaufen Sie in fünf Jahren, entscheidet also allein, ob die Zehn-Jahres-Frist bis dahin durchgelaufen ist. Stand September 2026.
Verliert meine Immobilie an Wert, nur weil sie vermietet ist?
Nicht der Wert ändert sich, sondern der Käuferkreis. Eine bezugsfreie Wohnung erreicht Eigennutzer, die nach einem Zuhause suchen und über Grundriss, Lage und Wohngefühl entscheiden. Eine vermietete Wohnung erreicht Kapitalanleger, die mit der Miete rechnen, die im Vertrag steht – nicht mit der, die möglich wäre. Der Mietvertrag läuft beim Verkauf unverändert weiter, der Käufer tritt in ihn ein und die Kaution geht mit über. Einen pauschalen Abschlag in Prozent nennen wir bewusst nicht: Er hängt an der Höhe der laufenden Miete, der Restlaufzeit der Verträge und der Nachfrage im jeweiligen Segment.
Kann ich meinen Mieter wieder kündigen, wenn ich später doch selbst einziehen will?
Eigenbedarf ist kein Schalter. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs setzt voraus, dass Sie die Räume als Wohnung für sich, Ihre Familienangehörigen oder Angehörige Ihres Haushalts benötigen, und der Grund muss im Kündigungsschreiben stehen. Die Frist beträgt drei Monate und verlängert sich nach fünf und nach acht Jahren Mietdauer um jeweils drei Monate – auf bis zu neun Monate. Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn sie für ihn eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeutet; dazu zählt auch, dass angemessener Ersatzwohnraum nicht zu zumutbaren Bedingungen zu beschaffen ist. Und wer Eigenbedarf nur vorschiebt, kann dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet sein. Stand September 2026.
Was passiert bei Vermieten und was beim Verkauf mit meinem laufenden Kredit?
Beim Vermieten läuft das Darlehen weiter, steuerlich ändert sich aber die Behandlung: Die Schuldzinsen können als Werbungskosten abziehbar sein, die Tilgung nicht. Beim Verkauf wird das Darlehen abgelöst, und die Bank kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen ohne die gesetzliche Obergrenze von einem Prozent, die nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen gilt. Ein Punkt, der selten bekannt ist: Zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung kann ein Festzinsdarlehen mit sechs Monaten Frist gekündigt werden, dann fällt keine Entschädigung an. Stand September 2026.
Wir sind mehrere Eigentümer – wie einigen wir uns auf Vermieten oder Verkaufen?
Über den Weg entscheiden Miteigentümer gemeinsam, und genau daran scheitern die meisten Gespräche, weil jeder mit einer anderen Zahl im Kopf hineingeht. Hilfreich ist deshalb, zuerst eine gemeinsame Grundlage zu schaffen: eine belastbare Wertermittlung und dieselbe Modellrechnung mit denselben Annahmen für alle Beteiligten. Danach diskutieren Sie nicht mehr über den Wert, sondern über den Zeitraum und über die Frage, wer das Objekt betreuen würde. Ein Unterschied bleibt bestehen: Vermieten bindet alle Beteiligten weiter aneinander, ein Verkauf trennt die Vermögen sauber. Für die Erbengemeinschaft und für die Trennung stehen die Einzelheiten jeweils im eigenen Ratgeber.
Gibt es einen Mittelweg, wenn ich mich nicht entscheiden kann?
Es gibt drei, und alle drei haben einen Preis. Ein Zeitmietvertrag ist nur mit einem von drei gesetzlichen Gründen zulässig – Eigennutzung, bauliche Maßnahmen oder Vermietung an einen zur Dienstleistung Verpflichteten –, und der Grund muss bei Vertragsschluss schriftlich genannt werden, sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Leerstand hält die Immobilie frei, kostet aber weiter und sollte der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Und „erst vermieten, dann verkaufen“ ist möglich, schließt aber das Steuerfenster: Mit der Vermietung endet die Eigennutzungs-Ausnahme mit Ablauf des Kalenderjahres. Stand September 2026.
Wozu tendieren Sie eher? Wählen Sie eine Richtung – beide Wege bleiben offen.
Noch unentschieden? Im Erstgespräch gehen wir beide Wege mit Ihnen durch. Erstgespräch vereinbaren.
Vermieten
Wohnung in Dresden vermieten lassen?
Ja – wir übernehmen die Vermarktung, prüfen die Bewerbungen vor und koordinieren den Mietvertrag bis zur Übergabe. Sie behalten die Entscheidung, wer einzieht.
Vermarktung
Fotos, Exposé, Inserate und Besichtigungen: Die Vermarktung Ihrer Wohnung übernehmen wir vollständig.
Bewerbungen vorgeprüft
Selbstauskunft und Bonitätsnachweis holen wir ein, bevor wir Ihnen jemanden vorstellen. Wer einzieht, entscheiden Sie.
Mietvertrag koordiniert
Wir stimmen den Mietvertrag mit Ihnen ab und koordinieren Unterzeichnung und Übergabe.
Was die Vermietung kostet
Bei der Wohnraumvermietung gilt das Bestellerprinzip: Die Vergütung trägt, wer den Auftrag erteilt – also Sie als Eigentümerin oder Eigentümer. Wir nennen sie Ihnen im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden.
Was Ihre Wohnung am Markt erzielt und wie lange die Vermietung dauert, hängt an Lage, Zustand und Zuschnitt. Eine Zusage dazu machen wir nicht – wir sagen Ihnen vorher, was wir für erreichbar halten.
Sie erhalten gleich eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen.
Das hat leider nicht geklappt.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben und versuchen Sie es noch einmal – oder rufen Sie uns direkt an: 0351 810 602 60
Ihre Wohnung – Ihre Anfrage
Pflicht sind fünf Angaben: Vor- und Nachname, E-Mail, Lage der Wohnung und das Datenschutz-Häkchen. Alles Weitere hilft uns, ist aber freiwillig.
Was nach dem Absenden passiert
01
Sie senden ab
Ihre Angaben zur Wohnung gehen direkt und vertraulich bei uns ein.
02
Wir melden uns und sehen uns die Wohnung an
Im Gespräch klären wir Ihre Ziele. Bei der Objektaufnahme vor Ort erfassen wir Zustand, Ausstattung und Lage.
03
Sie bekommen eine Einschätzung
Ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel und aktuelle Marktmiete – getrennt ausgewiesen, mit den Grenzen, die für Ihre Wohnung gelten. Wie es weitergeht, entscheiden Sie.
So sieht Ihre Mieteinschätzung aus
Was der Mietspiegel für Ihre Wohnung ergibt und wofür vergleichbare Wohnungen gerade angeboten werden. Welche Miete Sie ansetzen, besprechen wir danach gemeinsam.
BENISCH IMMOBILIEN
MieteinschätzungIhre Wohnung
Ortsübliche Vergleichsmietenach Mietspiegel
Aktuelle Marktmietenach vergleichbaren Angeboten
Geltende GrenzenKappungsgrenzeMietpreisbremse
Benisch Immobilien
Eingeschätzt
Ihre Anfrage sieht sich ein Mensch an – es gibt hier keinen automatisch berechneten Mietpreis. Sie hören innerhalb von 24 Stunden von uns.
Erst der Wert, dann die Entscheidung
Was ist Ihre Immobilie heute wert – bevor Sie sich entscheiden?
Der Rechner rechnet mit dem Wert, den Sie eintragen. Wir sagen Ihnen, welcher realistisch ist – datenbasiert und vor Ort, ohne Verpflichtung.
Bitte Straße und Hausnummer angeben – ohne die genaue Lage ist keine Bewertung möglich. Bei Grundstücken genügt die Flurstücksnummer.
Kostenlos & unverbindlich · Rückmeldung in 24 h · Dresden, Radebeul, Freital, Pirna & Meißen
Datenschutz-Einstellungen
Wir setzen technisch notwendige Cookies, um die Website bereitzustellen. Mit Ihrer Einwilligung kommen Statistik, Marketing und externe Inhalte wie Karten hinzu. Sie können Ihre Wahl jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Seitenfuß ändern. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
Einstellungen anpassen
Entscheiden Sie selbst, was geladen werden darf. Ohne Ihre Zustimmung laden wir weder Clarity noch den Meta-Pixel noch externe Inhalte, und es werden keine Cookies gesetzt; Google Analytics und Google Ads senden dann nur eingeschränkte Messdaten ohne Cookies.
Notwendig · immer aktivGrundfunktionen der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Entscheidung. Ihre Entscheidung melden wir auch an Google (Einwilligungsmodus).