Das Gebäudeenergiegesetz.
Ihr Leitfaden für eine energieeffiziente Zukunft.
Alles, was Sie über das GEG wissen müssen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit dem 1. November 2020 die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es vereint die vorher geltenden Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Mit dem GEG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Für Hausbesitzer, Vermieter, Bauherren und Architekten bedeutet dies neue Pflichten, aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur nachhaltigen Modernisierung.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das GEG ist das zentrale Regelwerk für Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebereich. Es gibt vor, wie viel Energie Neubauten und Bestandsgebäude maximal verbrauchen dürfen und legt fest, welche Anteile des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Mit der Einführung des GEG soll der Energieverbrauch von Gebäuden deutlich gesenkt und damit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Besonders relevant ist das GEG für Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die Sanierungen planen, sowie für Neubauten, die höhere Energiestandards erfüllen müssen.
Wen betrifft das GEG?
Grundsätzlich betrifft das GEG alle, die ein Gebäude neu errichten, sanieren oder energetisch modernisieren wollen. Zu den Hauptbetroffenen zählen:
- Eigentümer von Neubauten, die bereits in der Planungsphase die energetischen Anforderungen berücksichtigen müssen.
- Bestandseigentümer, die bei größeren Modernisierungen oder Umbauten auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden sollen.
- Vermieter und Verwalter von Immobilien, die dafür verantwortlich sind, dass energetische Mindeststandards eingehalten werden.
- Bauherren und Architekten, die das GEG bei Neubauprojekten umsetzen müssen, um die geforderten Energieeffizienzklassen zu erreichen.
Die wichtigsten Anforderungen des GEG
Das GEG fordert nicht nur die Einhaltung bestimmter energetischer Standards, sondern setzt auch konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs voraus. Bei Neubauten müssen moderne Heizsysteme und Dämmungen eingesetzt werden, um den Primärenergiebedarf zu senken. Bestandsgebäude unterliegen Nachrüstpflichten, die unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke oder den Austausch alter Heizkessel betreffen. Zudem fordert das GEG die Nutzung erneuerbarer Energien, etwa durch den Einsatz von Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpen, um den Energiebedarf zumindest teilweise aus regenerativen Quellen zu decken.
Energetische Vorgaben für Neubauten
Für Neubauten gelten besonders strenge Vorgaben. So muss der Primärenergiebedarf eines Gebäudes 30 % unter den bisherigen Anforderungen der EnEV liegen. Zudem müssen Bauherren sicherstellen, dass der Wärmebedarf zu einem bestimmten Anteil aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.
Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden
Auch bei bestehenden Gebäuden gibt es bestimmte Pflichten: Eigentümer müssen etwa sicherstellen, dass ungedämmte Dächer oder Geschossdecken nachgerüstet und ineffiziente Heizungen ersetzt werden. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch den Energieausweis dokumentiert, der bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden muss.
Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung
Wer die Anforderungen des GEG umsetzt, kann von zahlreichen Förderprogrammen profitieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten attraktive Fördermittel für energieeffiziente Bau- und Sanierungsprojekte. So können Bauherren und Sanierer zinsgünstige Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten, wenn sie die energetischen Anforderungen übertreffen oder Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien ergreifen.
Pflichten und Sanktionen
Das GEG schreibt nicht nur technische Standards vor, sondern regelt auch Sanktionen für den Fall, dass diese nicht eingehalten werden. Eigentümer, die ihre Nachrüstpflichten nicht erfüllen, müssen mit Bußgeldern rechnen. Außerdem kann der Verkauf oder die Vermietung eines Gebäudes ohne gültigen Energieausweis ebenfalls geahndet werden.
FAQs zum Gebäudeenergiegesetz
Muss ich mein Haus jetzt sofort modernisieren?
Nicht unbedingt. Das GEG verpflichtet Sie nicht, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, es sei denn, Sie planen ohnehin eine größere Sanierung. Bestimmte Nachrüstpflichten wie die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Austausch veralteter Heizkessel müssen jedoch innerhalb bestimmter Fristen erfolgen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten für die Umsetzung des GEG hängen von den geplanten Maßnahmen ab. Durch Förderprogramme und langfristige Einsparungen bei den Energiekosten können sich energetische Sanierungen jedoch oft schnell amortisieren.
Gibt es Ausnahmen vom GEG?
Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen, beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude oder sehr kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.
Das Gebäudeenergiegesetz stellt eine wichtige Weiche für die energetische Zukunft des Gebäudebestands in Deutschland. Wer heute in die Modernisierung oder den Neubau nach den Vorgaben des GEG investiert, profitiert nicht nur von staatlichen Förderungen, sondern trägt auch aktiv zum Klimaschutz bei. Wenn Sie mehr über die Umsetzung des GEG für Ihre Immobilie erfahren möchten oder Unterstützung bei der Planung benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
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