Zum Inhalt springen
Wohnstraße in Dresden im Abendlicht: Gründerzeithäuser mit Fachwerkgiebeln an einer gepflasterten Straße
Stand: 9. September 2026

Mietspiegel Dresden 2025 · gültig bis 31. Dezember 2026

Mietspiegel Dresden: ortsübliche Vergleichsmiete berechnen

Rechnen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Dresdner Wohnung nach der amtlichen Formel des Mietspiegels 2025 aus – Basismiete, Baualter, Wohnlage und Ausstattung Schritt für Schritt. Anschließend zeigt die Seite, welche Grenze bei Ihnen zuerst greift: die Vergleichsmiete, die Kappungsgrenze von 15 Prozent oder die Mietpreisbremse.

Unabhängiges Angebot der Benisch Immobilien GmbH. Kein amtliches Angebot der Landeshauptstadt Dresden und nicht von ihr autorisiert.

Zum Einstieg

Mietspiegel Dresden 2025: das Wichtigste in Kürze

Es gibt keinen Mietspiegel Dresden 2026. Gültig ist der Dresdner Mietspiegel 2025 – vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026; zum 1. Januar 2027 wird er fortgeschrieben.

  • Der Mietspiegel listet nicht, er rechnet. Aus der Wohnfläche ergibt sich eine Basismiete, sieben Merkmalsgruppen liefern Zu- und Abschläge, die miteinander multipliziert werden. Ergebnis ist die durchschnittliche ortsübliche Nettokaltmiete Ihrer Wohnung plus eine Spanne von 14 Prozent darunter bis 15 Prozent darüber.

  • 7,33 €/m² ist nicht die Miete Ihrer Wohnung. Das ist der Durchschnitt der erhobenen Daten über die ganze Stadt – Grundlage sind 4.051 ausgewertete Wohnungen mit Stichtag 1. April 2024. Ihre Wohnung kann deutlich darüber oder darunter liegen.

  • Bestandsmiete und Angebotsmiete sind zwei Größen. Der Mietspiegel misst laufende Verträge der letzten sechs Jahre, die Portale messen aktuelle Inserate. Für eine Mieterhöhung zählt allein der Mietspiegel.

  • Für Vermieter gelten mehrere Grenzen gleichzeitig. Im laufenden Vertrag die ortsübliche Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren – es gewinnt die niedrigere. Bei einer Neuvermietung sind es höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete.

  • Die Wohnlage hängt am Gebäude, nicht am Stadtteil. Es gibt genau drei Stufen – einfach, mittel, gut. Das größte Einzelgewicht hat der Verkehrslärm, deshalb kann eine begehrte Adresse an einer lauten Straße in der einfachen Lage landen.

Durchschnitt der erhobenen Mieten, netto kalt
7,33 €/m²
gegenüber dem Dresdner Mietspiegel 2023
+3,8 %
ausgewertete Wohnungen in der bereinigten Stichprobe
4.051
Kappungsgrenze in 3 Jahren – statt 20 % im Bundesrecht
15 %

Datengrundlage: Dresdner Mietspiegel 2025, Landeshauptstadt Dresden (Sozialamt), Stand Dezember 2024, gültig 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Berechnung und Darstellung: Benisch Immobilien GmbH – unverbindliche Orientierung, keine amtliche Auskunft. Kennzahlen: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden vom 26. November 2024 und Dokumentation zum Mietspiegel 2025; Kappungsgrenze: Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung vom 10. Juni 2025.

Was der Mietspiegel Dresden 2025 ist

Hinter dem Dresdner Mietspiegel 2025 steckt weder eine Preisempfehlung noch eine Auswertung von Wohnungsanzeigen, sondern eine Erhebung der Landeshauptstadt Dresden – und daran hängt eine eigene Wirkung im Mietrecht.

Qualifiziert nach § 558d BGB

Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und wurde am 22. Oktober 2024 vom Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. und von Haus & Grund Dresden e. V. anerkannt. Die Folge: Es wird vermutet, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Ob die Voraussetzungen dafür im Einzelfall vorliegen, prüft im Streitfall das Gericht.

Datenbasis und Methode

Stichtag ist der 1. April 2024. Über 6.000 Haushalte haben Auskunft gegeben, dazu kamen rund 1.000 Wohnungen von Wohnungsunternehmen; ausgewertet wurden 4.051 Datensätze. Daraus hat das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung im Auftrag des Sozialamts ein Regressionsmodell gerechnet. Erfasst sind nur Mieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden (§ 558 Abs. 2 BGB).

Laufzeit und Pflicht

Es ist der 14. Dresdner Mietspiegel, gültig vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. § 558d Abs. 2 BGB verlangt, ihn nach zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen – die Fortschreibung ist zum 1. Januar 2027 angekündigt. Städte über 50.000 Einwohner sind seit Juli 2022 zur Erstellung verpflichtet (§ 558c Abs. 4 BGB); Broschüre und Dokumentation müssen kostenfrei im Internet stehen (§ 21 MsV).

Diese Seite teilen

WhatsAppE-Mail

Mietspiegel-Rechner

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete Ihrer Wohnung?

Sie ergibt sich aus einer Basismiete nach Wohnfläche und sieben Faktoren – für eine 70 m² große Wohnung von vor 1970 in mittlerer Lage sind das 7,01 €/m², also 490,70 € Nettokaltmiete im Monat. Stellen Sie den Rechner auf Ihre Wohnung ein, und die Zahl passt sich an.

  • Rechnet mit der amtlichen Formel des Dresdner Mietspiegels 2025 – Basismiete nach Wohnfläche, sieben Faktorengruppen, Spanne.
  • Kennt alle drei Wohnlagen. Wer seine Stufe nicht kennt, sieht alle drei nebeneinander – geraten wird nichts.
  • Ergebnis live nach jedem Klick, ohne Adresse und ohne Anmeldung. Dazu die Monatsmiete, die der amtliche Rechner nicht ausgibt.
  • Grenzen-Check: was Sie im Bestand erhöhen dürfen – und was bei einer Neuvermietung höchstens geht.

Der Mietspiegel misst Bestandsmieten. Er bildet laufende Verträge und Neuvereinbarungen der letzten sechs Jahre ab, Stichtag 1. April 2024 – nicht das, was heute inseriert wird. Warum beide Zahlen auseinanderliegen, steht in der Einordnung der Mietzahlen.

Alle Tabellen dahinter – 126 Basismieten und die sieben Faktorengruppen – stehen in den Mietspiegel-Tabellen.

Schritt 1 · Ihre Wohnung

bis 1969 · ±0 %

Maßgeblich ist das Jahr der Errichtung; nach Wiederaufbau, Ausbau oder Aufstockung zählt die Bezugsfertigkeit der Wohnung.

Schritt 2 · Wohnlage

Ihre Wohnlage finden Sie adressgenau in der Wohnlagenkarte. Die Stufe folgt nicht dem Ruf des Stadtteils, sondern vor allem dem Verkehrslärm – deshalb ist ein Hinterhaus oft eine Stufe besser als das Vorderhaus derselben Adresse.

Schritt 3 · Ausstattung

Angerechnet wird nur, was die Vermieterseite gestellt oder finanziert hat. Was Mieterinnen und Mieter selbst eingebaut haben, bleibt außen vor.

Ausstattung Badezimmer× 1,000
Ausstattung Küche× 1,000
Heizung und Elektrik× 1,000
Energetische Ausstattung× 1,000

Dämmung durch die Vermieterseite

Zählt nur bei Wohnungen, die bis 1990 bezugsfertig wurden. Gezählt werden vier Bauteile je Zeitraum – der Zuschlag steigt mit der Anzahl.

Gedämmt 2002 bis 2015
Gedämmt seit 2016
Weitere Ausstattungsmerkmale× 1,000

Durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete

7,01€/m²

Spanne 6,03 – 8,06 €/m² (−14 % bis +15 %)

490,70 € Nettokaltmiete im Monat für 70 m²

6,03 €7,01 €8,06 €

So kommt die Zahl zustande

Basismiete nach WohnflächeTabelle 1 · 70 m²
7,01 €
Baualterbis 1969 ±0 %
× 1,000
WohnlageMittlere Wohnlage ±0 %
× 1,000
Ausstattung Badezimmerkein Merkmal gewählt
× 1,000
Ausstattung Küchekein Merkmal gewählt
× 1,000
Heizung und Elektrikkein Merkmal gewählt
× 1,000
Energetische Ausstattungkein Merkmal gewählt
× 1,000
Weitere Ausstattungsmerkmalekein Merkmal gewählt
× 1,000
Gesamtfaktor
× 1,000

Grenzen-Check: was daraus folgt

Die Vergleichsmiete ist nur die eine Hälfte der Antwort. Was Sie tatsächlich verlangen können, entscheiden die Grenzen des BGB und der sächsischen Verordnungen.

Zulässige neue Nettokaltmiete

483,00 €

Es gilt die niedrigere Grenze: hier die Kappungsgrenze (15 % in 3 Jahren).

Erhöhung pro Monat
63,00 € (+15 %)
Grenze aus der Vergleichsmiete
490,70 €
Grenze aus der Kappungsgrenze
483,00 €

Ohne Modernisierungsumlage nach § 559 BGB – die zählt nicht in die Kappungsgrenze und ist hier nicht abgebildet. Form, Begründung und Fristen des Erhöhungsverlangens (§§ 558a, 558b BGB) prüft im Zweifel eine Anwältin, der Mieterverein oder Haus & Grund.

Rechtsstand 9. September 2026 · Mietpreisbremse und 15-%-Kappungsgrenze gelten in Dresden bis 30. Juni 2027.

Datengrundlage: Dresdner Mietspiegel 2025, Landeshauptstadt Dresden (Sozialamt), Stand Dezember 2024, gültig 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Berechnung und Darstellung: Benisch Immobilien GmbH – unverbindliche Orientierung, keine amtliche Auskunft.

Unabhängiges Angebot der Benisch Immobilien GmbH. Kein amtliches Angebot der Landeshauptstadt Dresden und nicht von ihr autorisiert. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Landeshauptstadt Dresden; Ihre Eingaben verlassen Ihren Browser nicht.

Amtlicher Online-Mietspiegel der StadtBroschüre (PDF, dresden.de)

Einordnung

Warum der Mietspiegel 7,33 €/m² sagt – und die Portale deutlich mehr

Beide Zahlen stimmen. Sie messen nur nicht dasselbe. Der Mietspiegel wertet aus, was Dresdner Haushalte in ihren laufenden Verträgen zahlen; die Portale zeigen, was gerade inseriert wird. Und dazwischen liegt eine dritte Größe, die für Vermieterinnen und Vermieter die eigentlich entscheidende ist: die Miete, die Sie verlangen dürfen.

Bestandsmiete

7,33 €/m²

Nettokaltmiete, Durchschnitt der erhobenen Daten

Was Dresdner Haushalte in laufenden Verträgen zahlen. Der Mietspiegel wertet aus, was in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurde – Neuvermietungen und Bestandsverträge zusammen.

Dresdner Mietspiegel 2025, Landeshauptstadt Dresden, Stichtag 1. April 2024; 4.051 ausgewertete Wohnungen.

Angebotsmiete

9,49 €/m²

Angebotsdaten, nicht der Mietspiegel

Was heute inseriert wird. Angebotswerte beschreiben den Ausschnitt des Marktes, der gerade frei ist – überwiegend Neuvermietungen, häufig frisch modernisiert, und sie sind eine Forderung, kein Abschluss.

immowelt Mietkompass, 2. Quartal 2026 (Angebotsdaten).

Zulässige Miete

+10 %

höchstens über der ortsüblichen Vergleichsmiete

Was Sie verlangen dürfen. Bei einer Neuvermietung sind das höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete; im laufenden Vertrag gilt die niedrigere aus Vergleichsmiete und Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren.

§ 556d BGB mit Sächsischer Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 2. Dezember 2025; § 558 BGB mit Sächsischer Kappungsgrenzen-Verordnung vom 10. Juni 2025.

Bestandsmiete ist nicht Angebotsmiete – und keine von beiden ist die zulässige Miete.

Wer eine Wohnung neu vermietet, orientiert sich am Angebotsniveau und stößt an die Mietpreisbremse. Wer eine laufende Miete anheben will, rechnet mit dem Mietspiegel und stößt an die Kappungsgrenze. Und wer wissen will, was seine vermietete Wohnung heute wert ist, braucht beide Blickwinkel. Deshalb steht die Rechnung auf dieser Seite ganz oben und der Rechtsrahmen direkt daneben.

Ein Teil der Verwirrung entsteht schon bei der Überschrift: Unter dem Stichwort „Mietspiegel Dresden 2026“ veröffentlichen Portale regelmäßig Auswertungen ihrer eigenen Inserate. Das sind Angebotsdaten – nützlich, um das aktuelle Marktniveau einzuschätzen, aber kein Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB. Für ein Mieterhöhungsverlangen und im Streitfall zählt allein der qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt.

Der Mietspiegel selbst kennt übrigens keine Stadtteile: Er unterscheidet nur drei Wohnlagen, und die werden gebäudegenau vergeben. Wie sich das Angebotsniveau über die Dresdner Quartiere verteilt, zeigen die Dresdner Stadtteile im Porträt; Miet- und Kaufpreisniveau nebeneinander liegen in der 3D-Preiskarte für Dresden und Umland.

Datengrundlage: Dresdner Mietspiegel 2025, Landeshauptstadt Dresden (Sozialamt), Stand Dezember 2024, gültig 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Berechnung und Darstellung: Benisch Immobilien GmbH – unverbindliche Orientierung, keine amtliche Auskunft. Durchschnitt der erhobenen Daten: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Dresden vom 26. November 2024 (7,33 €/m², Median 7,00 €/m²). Angebotsmiete: immowelt Mietkompass, 2. Quartal 2026 – Angebotsdaten, nicht der Mietspiegel.

Die Tabellen

Mietspiegel Dresden 2025: alle Werte als Tabelle

Der Dresdner Mietspiegel rechnet in zwei Etappen. Zuerst gibt allein die Wohnfläche einen Startwert vor – die Basismiete in Euro je Quadratmeter. Je kleiner die Wohnung, desto höher fällt dieser Wert aus. Erst danach verschieben Baualter, Wohnlage und Ausstattung das Ergebnis prozentual, und zwar multiplikativ: Die Zu- und Abschläge werden nicht addiert, sondern als Faktoren miteinander malgenommen.

Alle Werte sind Nettokaltmieten, also ohne Heiz- und Betriebskosten, und gelten für Wohnungen von 25 bis 150 Quadratmetern. Wer nicht selbst rechnen möchte, nimmt den Rechner weiter oben – hier stehen die Werte, mit denen er arbeitet.

Die Basismiete sinkt mit der Wohnfläche: von 8,64 €/m² bei 25 m² auf 6,32 €/m² bei 150 m² (Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 1).

Basismiete nach Wohnfläche (25 bis 150 m²)

Zu jedem vollen Quadratmeter gehört genau ein Basiswert; Zwischengrößen werden kaufmännisch gerundet, 50,49 m² also auf 50 m² und 50,50 m² auf 51 m². Die dritte Spalte multipliziert diesen Wert mit der Fläche – sie zeigt die Größenordnung der Monatsmiete vor jedem Zu- und Abschlag, nicht das Endergebnis.

Tippen Sie eine Wohnfläche ein – die passende Zeile wird markiert.

Basismiete je Quadratmeter Nettokaltmiete und die daraus errechnete Monatsmiete. Sichtbar sind zunächst 26 Zeilen in 5er-Schritten; die Schaltfläche blendet alle 126 Werte ein.
WohnflächeBasismiete je m²Monatsmiete
25 m²8,64 €216 €
30 m²8,08 €242 €
35 m²7,71 €270 €
40 m²7,47 €299 €
45 m²7,31 €329 €
50 m²7,20 €360 €
55 m²7,13 €392 €
60 m²7,07 €424 €
65 m²7,04 €458 €
70 m²7,01 €491 €
75 m²6,98 €524 €
80 m²6,95 €556 €
85 m²6,93 €589 €
90 m²6,90 €621 €
95 m²6,87 €653 €
100 m²6,83 €683 €
105 m²6,80 €714 €
110 m²6,75 €743 €
115 m²6,70 €771 €
120 m²6,65 €798 €
125 m²6,60 €825 €
130 m²6,55 €852 €
135 m²6,49 €876 €
140 m²6,43 €900 €
145 m²6,38 €925 €
150 m²6,32 €948 €

Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 1, S. 9. Die Monatsmiete ist unsere Multiplikation aus Basismiete und Wohnfläche, auf volle Euro gerundet – sie steht so nicht im Mietspiegel.

Zu- und Abschläge: Baualter, Wohnlage, Ausstattung

Sieben Gruppen liefern je einen Faktor. Innerhalb einer Gruppe werden alle zutreffenden Einzelfaktoren miteinander multipliziert; trifft in einer Gruppe nichts zu, bleibt sie bei 1,00. Angerechnet wird ausschließlich, was der Vermieter gestellt oder bezahlt hat – was Mieterinnen und Mieter selbst eingebaut haben, zählt nicht.

Baualtersklasse

Maßgeblich ist grundsätzlich das Jahr der Errichtung. Zwei Klassen sind Referenz und tragen deshalb den Faktor 1,00.

Baualtersklassen mit Zu- und Abschlägen, Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 2
KlasseZu-/AbschlagFaktor
bis 1969±0 %1,00
1970 bis 1990−7 %0,93
1991 bis 2009±0 %1,00
2010 bis 2015+14 %1,14
2016 bis 2023+23 %1,23

Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 2, S. 10. Für Gebäude ab Baujahr 2024 enthält der Mietspiegel 2025 keine Klasse – die Erhebung endete zum 1. April 2024.

Wohnlage

Drei Stufen, nicht vier – und sie hängen am Gebäude, nicht am Stadtteil. Wie sie zustande kommen, steht im Abschnitt zur Wohnlage.

Wohnlagen mit Zu- und Abschlägen, Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 3
WohnlageZu-/AbschlagFaktor
Einfache Wohnlage−2 %0,98
Mittlere Wohnlage±0 %1,00
Gute Wohnlage+3 %1,03

Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 3, S. 10. Referenz ist die mittlere Wohnlage.

Ausstattung Badezimmer

Gemeint ist jeweils das Hauptbad der Wohnung.

Ausstattung Badezimmer: Merkmale mit Zu- und Abschlägen, Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 4
MerkmalZu-/AbschlagFaktor
Zweites WC oder zweites Bad in der WohnungDas zweite Bad braucht Wanne oder Dusche und muss innerhalb der Wohnung liegen.+4 %1,04
Hochwertige SanitärobjekteZum Beispiel freistehende Wanne, Eckwanne, Wanne mit Luftsprudler oder Massagedüsen, Regendusche, Bidet oder Designerobjekte.+2 %1,02
Wände im Spritzwasserbereich ohne wasserfesten SchutzGemeint ist das Hauptbad: Rund um Wanne, Dusche, Waschbecken und WC fehlen Fliesen oder ein anderes wasserfestes Material.−2 %0,98
Handtuchwandheizkörper im Bad+3 %1,03
Doppelwaschbecken oder zwei Waschbecken im Bad+4 %1,04
Kein vom Vermieter gestellter Bodenbelag im Bad−8 %0,92
PVC-Boden im Bad−3 %0,97

Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 4, S. 11.

Ausstattung Küche

Ausstattung Küche: Merkmale mit Zu- und Abschlägen, Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 5
MerkmalZu-/AbschlagFaktor
EinbaukücheZählt nur komplett: Herd mit Backofen, Spülbecken, Arbeitsplatte und zusätzlich Kühlschrank oder Geschirrspüler.+3 %1,03
Kein Bodenbelag vom Vermieter, Linoleum oder PVC in der Küche−2 %0,98

Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 5, S. 11.

Heizung und Elektrik

Nicht als „über Putz“ zählen kurze Zuleitungen in Heizkörpernischen, Sockelleisten mit Leitungskanal und Schächte, die vom Boden bis zur Decke laufen.

Heizung und Elektrik: Merkmale mit Zu- und Abschlägen, Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 6
MerkmalZu-/AbschlagFaktor
Fußbodenheizung in der gesamten WohnungNur wenn sie in allen Räumen liegt, nicht nur im Bad.+6 %1,06
Heizungs-, Wasser- oder Elektroleitungen über PutzVerkleidet oder unverkleidet. Nicht mitgezählt werden kurze Zuleitungen innerhalb von Heizkörpernischen, Sockelleisten mit Leitungskanal und Schächte, die vom Boden bis zur Decke laufen und wie ein Teil der Wand wirken.−3 %0,97
Mindestens ein Raum ohne installierte HeizungGilt für Wohnraum, Küche oder Bad – und nur in Gebäuden mit Baujahr bis 1969.−6 %0,94

Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 6, S. 12.

Energetische Ausstattung

Zur selben Tabelle gehören die Dämmungs-Zuschläge – sie stehen wegen ihrer Staffelung in der Tabelle darunter.

Energetische Ausstattung: Merkmale mit Zu- und Abschlägen, Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 7
MerkmalZu-/AbschlagFaktor
Dreifach verglaste Fenster+3 %1,03
Einfach verglaste Fenster oder Kastendoppelfenster von vor 1990−3 %0,97

Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 7, S. 12.

Weitere Ausstattungsmerkmale

Weitere Ausstattungsmerkmale: Merkmale mit Zu- und Abschlägen, Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 8
MerkmalZu-/AbschlagFaktor
Maisonette-Wohnung+4 %1,04
Penthouse-Wohnung+4 %1,04
Keine Außenfläche ab 2 m²Weder Balkon noch Loggia noch Terrasse mit mindestens zwei Quadratmetern.−4 %0,96
Terrasse oder Dachterrasse+2 %1,02
Zweiter Balkon+3 %1,03
Garten zur alleinigen Nutzung+3 %1,03
Parkett oder Dielen in Wohn- und SchlafräumenÜberwiegend, also auf mehr als der Hälfte der Fläche dieser Räume.+2 %1,02
Kein Bodenbelag vom Vermieter in Wohn- und SchlafräumenÜberwiegend, also auf mehr als der Hälfte der Fläche dieser Räume.−4 %0,96
Aufzug im GebäudeGilt bei bis zu fünf Obergeschossen und nur, wenn die Wohnung nicht im Erdgeschoss liegt.+3 %1,03
Aufzug fährt auch in den Keller+2 %1,02
Gebäude oder Fassade steht unter DenkmalschutzKulturdenkmal im Sinne des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Auch der städtische Rechner setzt das nicht automatisch – im Zweifel bei der Denkmalschutzbehörde nachfragen.+1 %1,01
Keine Gegensprechanlage−5 %0,95
Gegensprechanlage mit Videobild+4 %1,04

Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 8, S. 13.

Dämmung (Teil der Tabelle 7)

Hier zählt nicht ein einzelnes Merkmal, sondern wie viele der vier Bauteile gedämmt wurden – und wann. Der Zuschlag gilt nur für Wohnungen, die bis 1990 bezugsfertig wurden, und nur für Maßnahmen des Vermieters.

Dämmungs-Zuschläge nach Anzahl der gedämmten Bauteile und Zeitraum, Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 7
Gedämmte Bauteile2002 bis 2015seit 2016
1+1 %1,01+2 %1,02
2+2 %1,02+4 %1,04
3+3 %1,03+7 %1,07
4+4 %1,04+9 %1,09

Gezählt werden vier Maßnahmen: Außenwände · Dach oder oberste Geschossdecke · Kellerdecke oder Kellerfußboden · Heizungsleitungen. Wurde in beiden Zeiträumen gedämmt, zählen beide Zeilen zusammen; der Rechner oben nimmt Ihnen das ab.

Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 7, S. 12.

Die Spanne: −14 % bis +15 %

Das Ergebnis der Rechnung ist ein Durchschnittswert. Darum legt der Mietspiegel eine Spanne: Sie umfasst zwei Drittel der erhobenen Mieten, gemessen an ihrer Abweichung vom errechneten Wert, und reicht vom Sechstel- bis zum Fünfsechstel-Perzentil dieser Abweichungen. Für den unteren Rand wird der Durchschnittswert mit 0,86 multipliziert, für den oberen mit 1,15.

Unterer Wert
× 0,86
−14 %
Durchschnittswert
× 1,00
die ortsübliche Vergleichsmiete
Oberer Wert
× 1,15
+15 %

Wo innerhalb der Spanne liegt eine konkrete Wohnung?

Dafür stellt die Broschüre zwei Listen gegenüber: je bis zu neun wohnwertmindernde und neun wohnwerterhöhende Merkmale, alle gleich gewichtet. Die Differenz zwischen beiden Seiten wird mit 0,11 multipliziert und auf den Abstand zwischen dem Durchschnittswert und der jeweiligen Spannengrenze angewendet – überwiegen die erhöhenden Merkmale, geht es nach oben, sonst nach unten. Diese Einordnung gehört ausdrücklich nicht zum qualifizierten Teil des Mietspiegels: Sie beruht auf dem Erfahrungswissen der Projektgruppe, hat Empfehlungscharakter, darf Merkmale nicht zweimal verwerten und rechtfertigt keine grundsätzliche Orientierung am oberen Spannenwert.

Dresdner Mietspiegel 2025, Tabelle 10, S. 13; Merkmale und Rechenschema der Spanneneinordnung S. 14 bis 16.

Datengrundlage: Dresdner Mietspiegel 2025, Landeshauptstadt Dresden (Sozialamt), Stand Dezember 2024, gültig 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Berechnung und Darstellung: Benisch Immobilien GmbH – unverbindliche Orientierung, keine amtliche Auskunft.

Die Seitenangaben nennen die PDF-Seiten der Broschüre; die aufgedruckte Seitenzahl liegt jeweils zwei darunter. Broschüre und Dokumentation stehen bei der Landeshauptstadt Dresden kostenfrei zum Download.

Wohnlage

Wohnlage in Dresden: einfach, mittel oder gut?

Die Wohnlage ist der einzige Faktor des Mietspiegels, den Sie nicht selbst einschätzen können – und sie verschiebt die ortsübliche Miete um bis zu drei Prozent nach oben oder zwei Prozent nach unten. Der Mietspiegel kennt dabei genau drei Stufen, und er vergibt sie für jedes Gebäude einzeln, nicht für einen Stadtteil. Zwei Häuser in derselben Straße können deshalb in verschiedenen Lagen liegen.

Einfache Wohnlage

−2 %Faktor 0,98

bis 8 Punkte

Rund ein Fünftel der Dresdner Wohngebäude. Meist eine Mischung aus hoher Lärmbelastung, wenig Grün in Gehweite oder dünner Nahversorgung.

Mittlere Wohnlage

±0 %Faktor 1,00

9 bis 13 Punkte

Der Normalfall und die Referenz der Rechnung: gut die Hälfte aller bewerteten Wohngebäude in Dresden liegt hier.

Gute Wohnlage

+3 %Faktor 1,03

ab 14 Punkte

Knapp ein Viertel der Wohngebäude. Ruhig, gut angebunden, Grün und Nahversorgung in der Nähe – nicht zwingend die teuerste Gegend.

Gelbe Straßenbahn, Autos und ein Zug auf einer breiten innerstädtischen Hauptstraße in Dresden – dichter Verkehr direkt vor den Wohnhäusern.
Hauptstraße mit Bahn, Bus und Autos: Verkehrslärm ist das Kriterium mit dem größten Gewicht (0,18). Auch eine begehrte Adresse kann so in der einfachen Wohnlage landen.
Ruhige, von hohen Laubbäumen gesäumte Wohnstraße mit Altbaufassaden und einer schmiedeeisernen Straßenlaterne im hellen Tageslicht.
Ruhige Wohnstraße mit altem Baumbestand: wenig Lärm, Grün in der Nähe, gute Anbindung – die Kriterien, die eine gute Wohnlage tragen.

Beispielmotive. Welche Wohnlage eine bestimmte Adresse hat, steht allein in der Auskunft der Landeshauptstadt Dresden.

Wie die Wohnlage bewertet wird: zehn Kriterien, gebäudegenau

Hinter der Einstufung steht kein Gefühl, sondern eine Punktrechnung des Amtes für Stadtplanung und Mobilität. Zehn Kriterien werden je Gebäude bewertet und mit festen Gewichten verrechnet. Das schwerste ist der Verkehrslärm: Er wiegt rund ein Drittel mehr als das nächststärkste Kriterium – und er kann nur Punkte kosten, nie welche einbringen.

  • Verkehrslärm

    Gewicht 0,18

  • Siedlungsstruktur

    Gewicht 0,13

  • Grün- und Freiflächen

    Gewicht 0,13

  • Anbindung an den ÖPNV

    Gewicht 0,13

  • Versorgungszentralität

    Gewicht 0,11

  • Stadtbild und Sichtbeziehungen

    Gewicht 0,08

  • Kita und Grundschule in der Nähe

    Gewicht 0,08

  • Stadtklimatische Situation

    Gewicht 0,08

  • Nähe zu störenden Bereichen

    Gewicht 0,05

  • Besondere Wertschätzung der Lage

    Gewicht 0,05

Aus den gewichteten Punkten entsteht die Stufe: bis 8 Punkte die einfache Wohnlage (20 Prozent der bewerteten Wohngebäude), 9 bis 13 Punkte die mittlere (57 Prozent) und ab 14 Punkte die gute Lage (24 Prozent). Für den Mietspiegel 2025 wurden alle Lagemerkmale neu erhoben und das Gewichtungsmodell geändert – Wohnlagen aus dem Mietspiegel 2023 lassen sich deshalb nicht eins zu eins übertragen.

Verkehrslärm ab 55 dB(A), Hinterhaus und Denkmalschutz

Weil der Lärm so schwer wiegt, folgt die Wohnlage nicht dem Ruf eines Stadtteils, sondern der Straße davor. Eine begehrte Adresse an einer stark befahrenen Hauptstraße kann „einfach“ sein, während eine unauffällige Seitenstraße in der Nachbarschaft „mittel“ oder „gut“ erreicht. In der Wohnlagenkarte sind Gebäude im Einflussbereich von Verkehrslärm ab 55 dB(A) schwarz umrandet – die Angabe gilt jeweils für das ganze Gebäude.

Daraus folgt ein Detail, das viele Vermieterinnen und Vermieter übersehen: Für viele Adressen weist der amtliche Rechner zusätzlich eine eigene, oft bessere Wohnlage im Hinterhaus aus, weil die Vorderbebauung den Lärm abschirmt. An der Bautzner Straße 20 ist das Vorderhaus einfache, das Hinterhaus mittlere Wohnlage – das sind zwei Prozent Unterschied an derselben Hausnummer (Stichprobe vom 9. September 2026).

Nicht zur Lage gehört der Denkmalschutz: Steht das Gebäude oder die Fassade als Kulturdenkmal unter Schutz, ist das ein eigenes Ausstattungsmerkmal aus Tabelle 8 (+1 Prozent) und im Themenstadtplan gesondert dargestellt.

Drei Adressen, drei Stufen

  • Bautzner Straße 20einfach
  • Loschwitzer Straße 2mittel
  • Königstraße 5gut

Eigene Stichproben am amtlichen Onlinerechner vom 9. September 2026, jeweils Vorderhaus. Einzelfälle, keine Regel für die Umgebung – verbindlich ist immer die Auskunft für Ihre konkrete Adresse.

Die Wohnlage Ihrer Adresse nachschlagen

Die adressgenaue Zuordnung liegt allein bei der Landeshauptstadt Dresden. Unten sehen Sie deshalb die städtische Wohnlagenkarte selbst – unverändert eingebunden, mit der Adresssuche der Stadt. Suchen Sie Ihre Straße und Hausnummer und lesen Sie die Stufe direkt am Gebäude ab.

Die Vorschläge beim Tippen kommen aus unserer eigenen Adressdatenbank und werden nicht gespeichert; zum Öffnen der Karte geht die Adresse an stadtplan.dresden.de.

Wohnlagenkarte der Landeshauptstadt Dresden laden

Der Themenstadtplan zeigt für jedes Gebäude die Wohnlage des Mietspiegels 2025 – mit Adresssuche. Beim Laden werden Daten an stadtplan.dresden.de übertragen, darunter Ihre IP-Adresse. Nach dem Laden Adresse eingeben oder hineinzoomen – die Wohnlagen erscheinen erst ab Straßenmaßstab.

Mit dem Laden stimmen Sie der Einbindung externer Inhalte zu – dieselbe Einwilligung gilt auch für die übrigen externen Inhalte dieser Website (Karten, Instagram-Beiträge, 3D-Rundgänge). Details in der Datenschutzerklärung.

Karte: Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster – unverändert eingebunden. Kein Angebot der Stadt, nicht von ihr autorisiert. Der Themenstadtplan wird zur Verfügung gestellt von www.dresden.de.

Datengrundlage: Dresdner Mietspiegel 2025, Landeshauptstadt Dresden (Sozialamt), Stand Dezember 2024, gültig 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Berechnung und Darstellung: Benisch Immobilien GmbH – unverbindliche Orientierung, keine amtliche Auskunft.

Für Vermieter

Mieterhöhung in Dresden: die drei Grenzen und der Ablauf

Erhöhen können Sie bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – und höchstens um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Beide Grenzen gelten gleichzeitig, maßgeblich ist immer die niedrigere. Liegt die laufende Miete deutlich unter der Vergleichsmiete, greift dabei zuerst die Kappungsgrenze – nicht der Mietspiegel.

Die erste Grenze ist die Vergleichsmiete. Sie ist der Wert, den der Rechner oben ausgibt: die durchschnittliche ortsübliche Nettokaltmiete für eine Wohnung wie Ihre. Gebildet wird sie aus den Entgelten für vergleichbaren Wohnraum nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden (§ 558 Abs. 2 BGB).

Die zweite Grenze ist die Kappungsgrenze. In Dresden liegt sie bei 15 Prozent in drei Jahren statt der bundesgesetzlichen 20 Prozent. Grundlage ist die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung vom 10. Juni 2025, in Kraft seit dem 1. Juli 2025 und außer Kraft mit Ablauf des 30. Juni 2027. Gerechnet wird gegen die Miete von vor drei Jahren; frühere Erhöhungen wegen Modernisierung zählen dabei nicht mit.

Die dritte Grenze betrifft nur neue Verträge. Die Mietpreisbremse deckelt die Miete bei einer Wiedervermietung auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete – im laufenden Mietverhältnis spielt sie keine Rolle. Was dabei gilt, steht in Neu vermieten in Dresden.

Die Fristen entscheiden über den Zeitpunkt. Die Miete muss zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung gestellt werden. Nach Zugang hat Ihre Mieterin oder Ihr Mieter bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats Zeit zu entscheiden; bei Zustimmung gilt die neue Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang. Bleibt die Zustimmung aus, können Sie innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b BGB).

Zwei Punkte, die häufig übersehen werden. Enthält der qualifizierte Mietspiegel Angaben zu Ihrer Wohnung, müssen Sie diese Angaben auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen – etwa mit drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB). Und nach einem Erhöhungsverlangen kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen; kündigt er, tritt die Erhöhung nicht ein (§ 561 BGB).

Modernisierung läuft nach eigenen Regeln. Nach § 559 BGB können Sie die Jahresmiete um 8 Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen, innerhalb von sechs Jahren höchstens um 3,00 Euro je Quadratmeter – bei einer Ausgangsmiete unter 7,00 Euro je Quadratmeter höchstens um 2,00 Euro. Instandhaltungsanteile sind herauszurechnen. Bei einem Stichprobendurchschnitt von 7,33 Euro je Quadratmeter liegt ein erheblicher Teil des Dresdner Bestands unter dieser Schwelle. Diese Erhöhungen zählen nicht in die Kappungsgrenze – sie kommen zusätzlich. Was sich von den Modernisierungskosten fördern lässt, steht im Ratgeber unter Förderung für Heizungstausch und Dämmung.

Was ins Erhöhungsschreiben gehört

  • Textform – Brief, Fax oder E-Mail genügen, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Mündlich ist ein Erhöhungsverlangen unwirksam.

  • Eine Begründung – Mietspiegel, Auskunft aus einer Mietdatenbank, Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder die Benennung von drei Vergleichswohnungen.

  • Die Mietspiegelwerte zu dieser Wohnung – auch dann, wenn Sie anders begründen – § 558a Abs. 3 BGB verlangt die Angaben des qualifizierten Mietspiegels zusätzlich.

  • Die neue Miete als Betrag – dazu der Zeitpunkt, ab dem sie gelten soll. Bei einer Spanne genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt.

  • Die Bitte um Zustimmung – mit dem Hinweis auf die Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang.

Welche der drei Grenzen bei Ihnen zuerst greift, rechnet der Grenzen-Check im Rechner aus: Er stellt die Vergleichsmiete Ihrer Wohnung der Kappungsgrenze aus Ihrer bisherigen Miete gegenüber und zeigt, welche der beiden zuerst bindet.

Rechtsstand: 9. September 2026. Vermieterinnen und Vermieter beraten Haus & Grund Dresden e. V., Mieterinnen und Mieter der Mieterverein Dresden und Umgebung e. V..

Für Vermieter

Neu vermieten in Dresden: Mietpreisbremse, Ausnahmen, Staffel und Index

Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. In Dresden gilt das seit dem 13. Juli 2022; maßgeblich ist derzeit die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 2. Dezember 2025, in Kraft seit dem 1. Januar 2026 und außer Kraft mit Ablauf des 30. Juni 2027.

Der Bundesgesetzgeber hat den Rahmen im Juli 2025 verlängert: Eine Rechtsverordnung nach § 556d Abs. 2 BGB muss spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft treten. Ob die sächsische Verordnung über den 30. Juni 2027 hinaus verlängert wird, ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 8. Januar 2026 (1 BvR 183/25) eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse nicht zur Entscheidung angenommen: Die Regelung greife in die Eigentumsgarantie ein, sei aber geeignet, erforderlich und angemessen.

Angekündigt ist außerdem eine Prüfung: Die Sächsische Staatsregierung hat eine externe Analyse zur Anspannung der kommunalen Wohnungsmärkte in Auftrag gegeben und wollte auf dieser Grundlage im dritten Quartal 2026 entscheiden, ob weitere Maßnahmen nötig sind. Das dritte Quartal ist vorbei; Stand 5. Oktober 2026 liegt dazu kein Beschluss vor.

Höhere Vormiete

War die zulässigerweise vereinbarte Vormiete höher als die zulässige Neuvertragsmiete, darf sie weiter verlangt werden (§ 556e Abs. 1 BGB).

Modernisierung in den letzten drei Jahren

Wurde in den drei Jahren vor Vertragsschluss modernisiert, darf der Betrag aufgeschlagen werden, der sich nach den Regeln des § 559 BGB ergeben hätte (§ 556e Abs. 2 BGB).

Neubau ab dem 1. Oktober 2014

Für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, gilt die Mietpreisbremse nicht (§ 556f Satz 1 BGB).

Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung

Auch sie ist ausgenommen (§ 556f Satz 2 BGB). Der Maßstab dafür ist streng: Es geht um einen Umbau, der einem Neubau nahekommt, nicht um eine Renovierung.

Wer sich auf eine Ausnahme stützt, muss es sagen

Seit der Reform des § 556g Abs. 1a BGB ist die Auskunft nicht mehr optional: Wer eine höhere Vormiete, eine Modernisierung, einen Neubau nach dem 1. Oktober 2014 oder die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung geltend machen will, muss darüber unaufgefordert und vor Vertragsschluss in Textform informieren. Fehlt die Auskunft, kann er sich auf die Ausnahme nicht berufen; wird sie nachgeholt, wirkt sie erst zwei Jahre später.

Zu viel gezahlte Miete kann der Mieter nur nach einer Rüge in Textform zurückfordern. Wird die Rüge später als 30 Monate nach Mietbeginn erhoben, ist nur die nach ihrem Zugang fällig werdende Miete betroffen. Für die Praxis heißt das: Die Rechnung sollte beim Vertragsschluss stimmen, nicht erst im Streit.

Staffelmiete, Indexmiete, möbliert vermietet

Eine Staffelmiete wird schriftlich vereinbart, jede Staffel als konkreter Betrag, und die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die Mietpreisbremse gilt dabei für jede Staffel einzeln, maßgeblich ist jeweils der Beginn der Staffel. Bei einer Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gebunden; die Änderung ist in Textform unter Angabe der Indexänderung zu erklären und wirkt ab Beginn des übernächsten Monats.

Beides hat eine Folge, die oft übersehen wird: Während der Laufzeit einer Staffel- oder Indexmiete ist eine Erhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen – und der Mietspiegel damit gar nicht anzuwenden. Wird eine Wohnung möbliert vermietet, ohne dass eine Möblierungsmiete separat ausgewiesen ist, ist der Mietspiegel immerhin nicht unmittelbar anwendbar; eine Einbauküche oder Einbauschränke machen eine Wohnung dabei noch nicht zu einer möblierten.

Rechtsstand: 9. September 2026. Quellen: §§ 556d, 556e, 556f, 556g, 557a, 557b BGB; Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 2. Dezember 2025; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. Januar 2026 – 1 BvR 183/25.

Geltungsbereich

Wann der Mietspiegel Dresden nicht gilt

Der Mietspiegel gilt für Wohnungen des freien Wohnungsmarktes in Dresden mit 25 bis 150 Quadratmetern Wohnfläche. Außerhalb dieses Rahmens gibt es zwei verschiedene Fälle – und der Unterschied ist keine Feinheit: Er entscheidet, ob Sie sich überhaupt auf den Mietspiegel berufen können.

Gar nicht anzuwenden

Hier hilft der Mietspiegel nicht weiter – eine Erhöhung nach § 558 BGB scheidet aus oder richtet sich nach anderen Regeln.

  • Der Mietvertrag schließt eine Mieterhöhung aus.

  • Das Erhöhungsverlangen fällt in die Laufzeit einer Staffel- oder Indexmiete (§§ 557a, 557b BGB).

  • Die Wohnung ist mit öffentlichen Mitteln gefördert und preisgebunden.

  • Es handelt sich um ein Heim oder eine heimähnliche Unterkunft.

  • Die Wohnung wird ganz oder teilweise gewerblich genutzt – ein einzelnes Arbeitszimmer schadet nicht.

  • Der Wohnraum ist zum vorübergehenden Gebrauch vermietet (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

  • Die Wohnung gehört zur Wohlfahrtspflege (§ 549 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Nicht unmittelbar anwendbar

Der Mietspiegel bleibt ein zulässiges Begründungsmittel, die gesetzliche Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB greift aber nicht – er wirkt nur als Orientierungshilfe.

  • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, einschließlich Reihenhäusern.

  • Wohnungen unter 25 oder über 150 Quadratmetern Wohnfläche.

  • Betreutes Wohnen mit Betreuungsvertrag.

  • Wohnungen ohne Bad innerhalb der Wohnung.

  • Wohnungen ohne Fern-, Block-, Zentral- oder Etagenheizung.

  • Wohnungen mit Außen-WC oder innenliegender Trockentoilette.

  • Verbilligt vermietete Dienst- oder Werkswohnungen.

  • Aus besonderem Grund verbilligt vermietete Wohnungen, etwa wegen Eigenleistungen oder finanzieller Vorleistungen des Mieters.

  • Möbliert vermietete Wohnungen ohne separat ausgewiesene Möblierungsmiete – Einbauküche und Einbauschränke gelten nicht als Möblierung.

  • Untermietverhältnisse.

  • Wohnungen mit mehreren Mietverhältnissen, also Wohngemeinschaften mit Einzelverträgen.

Und was gilt dann?

§ 558a Abs. 2 BGB lässt vier Begründungsmittel zu, und drei davon bleiben auch ohne unmittelbar anwendbaren Mietspiegel offen: die Auskunft aus einer Mietdatenbank, das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und die Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen mit ihren Mieten. In der Praxis kommt der Mietspiegel zusätzlich als Orientierung dazu – nur eben ohne die gesetzliche Vermutung im Rücken.

Konkret: Wer ein Reihenhaus vermietet, kommt an Vergleichswohnungen oder einem Gutachten kaum vorbei. Und wer eine Wohnung unter 25 oder über 150 Quadratmetern vermietet, bekommt vom Rechner auf dieser Seite zwar einen Anhaltspunkt, aber ausdrücklich als Orientierung: Die Basismiettabelle endet an diesen Grenzen und wird darüber hinaus nicht verlängert.

Datengrundlage: Dresdner Mietspiegel 2025, Landeshauptstadt Dresden (Sozialamt), Stand Dezember 2024, gültig 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Berechnung und Darstellung: Benisch Immobilien GmbH – unverbindliche Orientierung, keine amtliche Auskunft. Anwendungsbereich: Dresdner Mietspiegel 2025, S. 8.

Die Entscheidung dahinter

Bringt Ihre vermietete Wohnung noch die Miete, die sie könnte?

Wenn die laufende Miete deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und die Kappungsgrenze den Weg dorthin über Jahre streckt, ist das keine Rechenfrage mehr, sondern eine Entscheidung. Klafft zwischen dem Wert aus dem Rechner und der Grenze, die Sie tatsächlich erreichen dürfen, eine Lücke, die sich in drei Jahren nicht schließen lässt, verschiebt sich die Frage vom Mietvertrag auf das Objekt. Drei Wege stehen dann offen – und keiner davon ist für jeden der richtige. Was die beiden Grundrichtungen über Ihren Zeitraum einbringen, können Sie vorher nebeneinanderlegen: Vermieten oder verkaufen? Die Gegenrechnung.

Vermietete Wohnung verkaufen

Eine vermietete Eigentumswohnung wechselt selten zum Eigennutzer, sondern zum Anleger – und der rechnet mit der Miete, die im Vertrag steht, nicht mit der, die möglich wäre. Wer diese Käufer kennt, verhandelt aus einer anderen Position.

Vermietete Eigentumswohnung in Dresden verkaufen

Mehrfamilienhaus verkaufen

Bei mehreren Einheiten entscheidet die Mietaufstellung über den Preis: Wie weit liegen die laufenden Mieten unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, welche Verträge lassen sich anheben, wo steht etwas leer? Genau das prüfen Kaufinteressenten zuerst.

Mehrfamilienhaus in Dresden verkaufen

Als Kapitalanlage kaufen

Von der anderen Seite betrachtet ist eine Wohnung mit Miete unter dem Mietspiegel kein Problem, sondern ein Argument. Was dabei für Käufer zählt – Kaufpreis, Miete, Nebenkosten, Steuer –, steht auf der Anlegerseite.

Kapitalanlage in Dresden

Ein Punkt, der Eigentümer vermieteter Wohnungen regelmäßig beschäftigt: Sachsen hat keine verlängerte Kündigungssperrfrist nach § 577a Abs. 2 BGB erlassen – es bleibt bei der bundesgesetzlichen Drei-Jahres-Frist des § 577a Abs. 1 BGB (Stand: 9. September 2026).

Bevor Sie irgendetwas entscheiden, sollte eine Zahl auf dem Tisch liegen: der Marktwert. Den ermitteln wir kostenlos und mit Vor-Ort-Termin – Grundlage sind Vergleichsfälle, die Mietsituation und der Zustand. Wie eine Bewertung methodisch funktioniert, steht im Ratgeber Immobilie bewerten; wohin der Dresdner Markt insgesamt läuft, zeigt Immobilienmarkt Dresden. Was gerade zum Kauf oder zur Miete angeboten wird, finden Sie unter Aktuelle Angebote.

Sie stehen auf der Käuferseite und suchen eine vermietete Wohnung? Den Ablauf vom Budget bis zum Notartermin zeigt der Ratgeber Immobilie in Dresden kaufen.

„… Benisch Immobilien hatte glücklicherweise direkt einen passenden Kapitalanleger im Kundenstamm, sodass die Wohnung diskret 'off-market' und ohne öffentliches Inserat verkauft werden konnte. Das hat mir sehr viel Stress erspart. Ein hervorragender Service, gerade für Eigentümer, die von auswärts kommen“
Uwe B., Google-Rezension, Dezember 2025

Diese Seite teilen

WhatsAppE-Mail

Vermieten

Wohnung in Dresden vermieten lassen?

Ja – wir übernehmen die Vermarktung, prüfen die Bewerbungen vor und koordinieren den Mietvertrag bis zur Übergabe. Sie behalten die Entscheidung, wer einzieht.

Leeres Zimmer mit Holzdielen und großem Fenster – bereit für die Neuvermietung
  • Vermarktung

    Fotos, Exposé, Inserate und Besichtigungen: Die Vermarktung Ihrer Wohnung übernehmen wir vollständig.

  • Bewerbungen vorgeprüft

    Selbstauskunft und Bonitätsnachweis holen wir ein, bevor wir Ihnen jemanden vorstellen. Wer einzieht, entscheiden Sie.

  • Mietvertrag koordiniert

    Wir stimmen den Mietvertrag mit Ihnen ab und koordinieren Unterzeichnung und Übergabe.

Was die Vermietung kostet

Bei der Wohnraumvermietung gilt das Bestellerprinzip: Die Vergütung trägt, wer den Auftrag erteilt – also Sie als Eigentümerin oder Eigentümer. Wir nennen sie Ihnen im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden.

Was Ihre Wohnung am Markt erzielt und wie lange die Vermietung dauert, hängt an Lage, Zustand und Zuschnitt. Eine Zusage dazu machen wir nicht – wir sagen Ihnen vorher, was wir für erreichbar halten.

Was ortsüblich ist, rechnen Sie vorher selbst aus: zum Mietspiegel-Rechner. Lieber direkt sprechen? Telefon 0351 810 602 60.

Ihre Wohnung – Ihre Anfrage

Pflicht sind fünf Angaben: Vor- und Nachname, E-Mail, Lage der Wohnung und das Datenschutz-Häkchen. Alles Weitere hilft uns, ist aber freiwillig.

Unverbindlich · Antwort innerhalb von 24 Stunden

Was nach dem Absenden passiert

  1. Sie senden ab

    Ihre Angaben zur Wohnung gehen direkt und vertraulich bei uns ein.

  2. Wir melden uns und sehen uns die Wohnung an

    Im Gespräch klären wir Ihre Ziele. Bei der Objektaufnahme vor Ort erfassen wir Zustand, Ausstattung und Lage.

  3. Sie bekommen eine Einschätzung

    Ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel und aktuelle Marktmiete – getrennt ausgewiesen, mit den Grenzen, die für Ihre Wohnung gelten. Wie es weitergeht, entscheiden Sie.

So sieht Ihre Mieteinschätzung aus

Was der Mietspiegel für Ihre Wohnung ergibt und wofür vergleichbare Wohnungen gerade angeboten werden. Welche Miete Sie ansetzen, besprechen wir danach gemeinsam.

Ihre Anfrage sieht sich ein Mensch an – es gibt hier keinen automatisch berechneten Mietpreis. Sie hören innerhalb von 24 Stunden von uns.

Kostenlose Wertermittlung

Was ist Ihre Immobilie in Dresden wert?

Online-Rechner nennen in Sekunden eine Zahl – und übersehen fast alles, was den Preis wirklich bestimmt. Wir bewerten datenbasiert und vor Ort: keine geschönte Zahl, sondern eine realistische Preisspanne, mit der Sie planen können.

Kostenlos & unverbindlich · Rückmeldung in 24 h · Dresden, Radebeul, Freital, Pirna & Meißen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Mietspiegel Dresden

Kurz beantwortet – mit Rechtsstand und dem Hinweis, wo die amtliche Auskunft liegt.

Gibt es einen Mietspiegel Dresden 2026?

Nein. Der gültige Jahrgang heißt Dresdner Mietspiegel 2025 und gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Einen eigenen Mietspiegel für das Jahr 2026 gibt es nicht. Wo unter dieser Überschrift Zahlen auftauchen, handelt es sich in aller Regel um Auswertungen aktueller Inserate – also um Angebotsdaten und nicht um den qualifizierten Mietspiegel der Landeshauptstadt.

Bis wann gilt der Dresdner Mietspiegel 2025?

Bis zum 31. Dezember 2026. In Kraft ist er seit dem 1. Januar 2025; als qualifiziert anerkannt wurde er am 22. Oktober 2024 vom Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. und von Haus & Grund Dresden e. V. Zum 1. Januar 2027 wird der Mietspiegel fortgeschrieben. Bis dahin gelten die Werte unverändert – eine eigenmächtige Hochrechnung auf 2026 wäre mietrechtlich wertlos, weil die gesetzliche Vermutung nur am amtlichen Wert hängt.

Wie hoch ist die durchschnittliche Miete laut Dresdner Mietspiegel?

Die durchschnittliche Miete der erhobenen Daten liegt bei 7,33 Euro pro Quadratmeter Nettokaltmiete, der Median bei 7,00 Euro. Das ist eine Steigerung von 3,8 Prozent gegenüber dem Mietspiegel 2023. Die Zahl beschreibt den Durchschnitt einer Stichprobe aus 4.051 ausgewerteten Wohnungen, nicht die ortsübliche Vergleichsmiete Ihrer Wohnung – die ergibt sich erst aus Wohnfläche, Baualter, Wohnlage und Ausstattung und lässt sich mit dem Rechner auf dieser Seite bestimmen.

Warum weichen die Mietpreise auf Immobilienportalen so stark vom Mietspiegel ab?

Weil sie etwas anderes messen. Der Mietspiegel wertet laufende Mietverhältnisse aus: alles, was in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurde, mit Stichtag 1. April 2024. Portale werten aus, was heute inseriert wird – überwiegend Neuvermietungen zum aktuellen Marktniveau. Beide Zahlen sind richtig, sie beantworten nur verschiedene Fragen. Für ein Mieterhöhungsverlangen zählt allein der Mietspiegel; die Einordnung der drei Mietgrößen steht weiter oben.

Um wie viel darf ich die Miete in Dresden erhöhen?

Höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und höchstens um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren – maßgeblich ist immer die niedrigere der beiden Grenzen. Die abgesenkte Kappungsgrenze beruht auf der Sächsischen Kappungsgrenzen-Verordnung vom 10. Juni 2025 und gilt bis zum 30. Juni 2027. Dazu kommen die Fristen des § 558 BGB: Die Miete muss beim Wirksamwerden seit 15 Monaten unverändert sein, und das Verlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung möglich. Den Ablauf im Detail zeigt der Abschnitt Mieterhöhung in Dresden.

Was darf ich bei einer Neuvermietung in Dresden verlangen?

Höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Dresden gilt die Mietpreisbremse seit dem 13. Juli 2022; maßgeblich ist derzeit die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 2. Dezember 2025, die bis zum 30. Juni 2027 gilt. Ausnahmen sind eine höhere Vormiete, eine Modernisierung in den letzten drei Jahren, Neubauten mit erstmaliger Vermietung nach dem 1. Oktober 2014 und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Wer sich auf eine Ausnahme stützt, muss darüber vor Vertragsschluss unaufgefordert Auskunft geben – die Einzelheiten stehen unter Neu vermieten in Dresden.

Gilt der Mietspiegel auch für Einfamilienhäuser und für sehr kleine oder sehr große Wohnungen?

Nicht unmittelbar. Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern einschließlich Reihenhäusern sowie Wohnungen unter 25 oder über 150 Quadratmetern fallen aus dem unmittelbaren Anwendungsbereich: Der Mietspiegel bleibt ein zulässiges Begründungsmittel, die gesetzliche Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB greift dort aber nicht. Dasselbe gilt unter anderem für möbliert vermietete Wohnungen ohne separat ausgewiesene Möblierungsmiete, für Untermietverhältnisse und für Wohngemeinschaften mit Einzelverträgen. Die vollständigen Listen stehen unter Wann der Mietspiegel nicht gilt.

Wie finde ich die Wohnlage meiner Dresdner Adresse heraus?

Über den amtlichen Online-Mietspiegel der Landeshauptstadt Dresden oder über den Themenstadtplan mit dem Layer „Mietspiegel 2025 – Wohnlagen“. Es gibt genau drei Stufen: einfach, mittel und gut. Vergeben werden sie gebäudegenau, nicht nach Stadtteil, und das größte Einzelgewicht hat der Verkehrslärm. Deshalb kann dieselbe Adresse im Vorderhaus eine andere Wohnlage haben als im Hinterhaus – mehr dazu im Abschnitt Wohnlage in Dresden. Nicht zu verwechseln mit den Zonen des Gutachterausschusses: Die betreffen allein den Boden, dafür gibt es die eigene Abfrage Bodenrichtwert Ihres Grundstücks.

Ihre Frage war nicht dabei?

Kostenlose Wertermittlung anfordern