Zum Inhalt springen
Luftaufnahme von Dresden: die Elbe mit ihren Brücken, dahinter Wohnquartiere und die Altstadt

Amtliche Bodenrichtwerte · Stichtag 1. Januar 2026

Bodenrichtwerte Dresden: der amtliche Wert für Ihre Adresse – Stand 1. Januar 2026

Geben Sie Straße und Hausnummer ein und lesen Sie den Bodenrichtwert Ihrer Zone samt seinen Merkmalen ab – kostenlos, ohne Formular und ohne Kontaktdaten.

Unabhängiges Angebot der Benisch Immobilien GmbH. Kein amtliches Angebot der Landeshauptstadt Dresden und nicht von ihr autorisiert.

Zum Einstieg

Bodenrichtwert Dresden 2026: das Wichtigste in Kürze

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens in einer ganzen Zone – und nicht der Preis Ihres Grundstücks.

Die Landeshauptstadt Dresden schreibt dazu in ihren Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten 2026: „Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden.“

  • Der Bodenrichtwert ist ein Zonen-Durchschnitt, kein Preisschild. Er gilt für ein gedachtes Grundstück in Ihrer Zone, nicht für Ihres. Beim Kauf oder Verkauf bindet er niemanden – innerhalb einer Zone dürfen lagebedingte Wertunterschiede bis zu 30 Prozent betragen (§ 15 ImmoWertV).

  • Er beschreibt den Boden, als wäre er unbebaut. Gedacht ist das Richtwertgrundstück als unbebaut, lastenfrei und baureif; in Dresden gelten die Bauflächen-Werte beitragsfrei. Ihr Haus zählt darin nicht mit – und Besonderheiten wie Zuschnitt, Ecklage, Lärm oder Altlasten ebenso wenig (§ 16 ImmoWertV).

  • Neue Werte gibt es alle zwei Jahre, immer zum 1. Januar. Für Dresden weist der Gutachterausschuss zum Stichtag 1. Januar 2026 780 Bodenrichtwertzonen aus, mit Werten von 45 bis 4.900 Euro je Quadratmeter. Der nächste Stichtag ist der 1. Januar 2028.

  • Für die Grundsteuer zählt ein anderer Stichtag. Maßgeblich ist dort nicht der Wert von 2026, sondern der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 – dem Zeitpunkt der ersten Hauptfeststellung (§ 247, § 266 BewG). Diese Werte liefern das Grundsteuerportal Sachsen und ELSTER.

  • Ihr Grundstück weicht vom Richtwertgrundstück ab. Größe, Zuschnitt und die genaue Lage innerhalb der Zone sind selten identisch. Den Größenunterschied gleicht die amtliche Umrechnung des Gutachterausschusses aus – gültig für Flächen von 202 bis 1.720 m². Alles andere klärt erst eine Bewertung vor Ort.

Bodenrichtwert-Abfrage

Welcher Bodenrichtwert gilt für Ihre Adresse?

Geben Sie Straße und Hausnummer ein. Sie sehen den amtlichen Wert der Zone, in der Ihr Grundstück liegt – zum Stichtag 1. Januar 2026, mit Zonennummer und allen Merkmalen, von denen dieser Wert ausgeht.

  • Zonenscharf statt stadtweit: Sie sehen den Wert der Bodenrichtwertzone, in der Ihre Hausnummer liegt.
  • Stichtag 1. Januar 2026 – und die Merkmale des Richtwertgrundstücks im Klartext statt als Kürzel.
  • Auf Wunsch rechnen wir mit der amtlichen Formel des Gutachterausschusses auf Ihre Grundstücksgröße um.
  • Ohne Formular, ohne Kontaktdaten, kostenlos. Die Adresse dient nur dem Nachschlagen.

Der Bodenrichtwert ist ein Lagewert, kein Preisschild. Er beschreibt ein gedachtes Grundstück: unbebaut, lastenfrei, mit den Merkmalen der Zone. Welche das sind und was er bewusst außer Acht lässt, steht unter Wovon der Bodenrichtwert ausgeht.

Ihre Eingabe wird an unseren Server übertragen, dort gegen eine lokale Adressdatenbank aufgelöst und nicht gespeichert. Kein Drittanbieter, keine Anmeldung.

Schritt 1 · Ihre Adresse in Dresden

Der Ort ist immer Dresden – die Zonendaten gelten für das Stadtgebiet. Die Postleitzahl braucht es nur, wenn es eine Straße mit dieser Hausnummer mehrfach gibt.

Noch keine Adresse abgefragt

Sobald Straße und Hausnummer stehen, erscheint hier der Bodenrichtwert der Zone, in der Ihr Grundstück liegt – mit Zonennummer, Stichtag 1. Januar 2026 und den Merkmalen des Richtwertgrundstücks im Klartext. Danach können Sie den Wert auf Ihre Grundstücksgröße umrechnen.

Bodenrichtwertzonen: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster, Gutachterausschuss – dl-de/by-2-0, opendata.dresden.de, Stichtag 1. Januar 2026

Der Themenstadtplan wird zur Verfügung gestellt von www.dresden.de. Diese Abfrage ist ein Angebot der Benisch Immobilien GmbH; maßgeblich sind die Angaben der Landeshauptstadt Dresden.

Hinter jedem dieser Werte stehen ausgewertete Kaufverträge aus genau diesem Gebiet – nicht die Preise, die gerade inseriert werden. Wie aus Urkunden eine Zone mit einer Zahl wird, zeigt So entsteht der Wert.

Nach Stadtteil

Bodenrichtwerte in Dresden nach Stadtteil

Die 780 Zonen des Jahrgangs 2026 halten sich nicht an Stadtteilgrenzen: In einem einzigen Stadtteil liegen bis zu 45 Zonen nebeneinander, vom Geschossbau an der Ausfallstraße bis zum Einfamilienhausgrundstück am Hang. Damit sich die Größenordnungen trotzdem vergleichen lassen, haben wir je amtlichem Stadtteil den mittleren Zonenwert über alle Adressen gebildet – jede Hauskoordinate zählt einmal, nicht jede Zone. So prägt die Zone das Bild, in der die meisten Menschen wohnen, und nicht die flächengrößte.

Das ist unsere Auswertung der amtlichen Zonendaten zum Stichtag 1. Januar 2026, kein amtlicher Stadtteilwert: Maßgeblich bleibt die Zone Ihrer Adresse – den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen können Sie weiter oben.

Bodenrichtwertkarte Dresden 2026: 780 Bodenrichtwertzonen, eingefärbt nach Euro je Quadratmeter
Euro je Quadratmeterunter 150150–249250–349350–499500–799800–1.4991.500 und mehr
Alle 780 Bauflächen-Zonen zum Stichtag 1. Januar 2026, von 45 €/m² bis 4.900 €/m². Die Karte zeigt Größenordnungen – abgelesen wird der Wert adressgenau.

Das Register: 68 Stadtteile

Typische Werte je Nutzungsart und die Spanne, die das Wohnbauland im Stadtteil aufmacht. Vorsortiert ist nach dem typischen Wohnbauland-Wert, absteigend; die Spaltenköpfe sortieren um.

Alle 68 Stadtteile

„Typisch“ heißt hier: Median über alle Adressen des Stadtteils, die in einer Zone der jeweiligen Nutzungsart liegen. Beim Wohnbauland steht darunter die Spanne aller dort vorkommenden Zonenwerte. Ein Strich bedeutet: In diesem Stadtteil gibt es dafür keine Zonen. „Geschossbau/MFH“ meint die Zonen für Mehrfamilienhäuser; Wohn- und Geschäftshäuser zählen nur in der Wohnbauland-Spalte mit.
Johannstadt-Nord6701.650670–1.6507
Leipziger Vorstadt4101.2001.200300–1.55014
Striesen-Ost3601.2001.200360–1.2008
Äußere Neustadt (Antonstadt)9801.150450–1.50011
Innere Neustadt880960620–1.55013
Striesen-West920920500–1.20011
Pieschen-Süd340 (wenige Adressen)860860220–1.0509
Plauen810810160–1.50012
Radeberger Vorstadt420800800300–98015
Friedrichstadt39078078090–85011
Striesen-Süd460730730350–1.40015
Löbtau-Nord670670240–92013
Löbtau-Süd400 (wenige Adressen)670670340–98012
Blasewitz630630530–1.20015
Pirnaische Vorstadt630630630–6404
Seevorstadt-Ost630630530–77014
Wilsdruffer Vorstadt/Seevorstadt-West630630540–1.8508
Dresdner Heide600 (wenige Adressen)600430–6002
Südvorstadt-Ost530590590530–7007
Cotta35055055090–63017
Gruna390420520350–66012
Laubegast390520520190–62013
Johannstadt-Süd500500500–6407
Südvorstadt-West500500420–1.50011
Loschwitz/Wachwitz460340440260–75017
Bühlau/Weißer Hirsch430490430250–69027
Pieschen-Nord/Trachenberge340600430170–80024
Hellerberge400 (wenige Adressen)400290–4005
Mickten280550400190–72020
Trachau290520400190–58017
Räcknitz/Zschertnitz360390390270–7009
Albertstadt330380380290–90011
Strehlen650380380240–92018
Kleinzschachwitz360390370200–57015
Tolkewitz/Seidnitz-Nord420360360310–8809
Leubnitz-Neuostra420290350240–92033
Naußlitz34034034085–72032
Hosterwitz/Pillnitz290320230–43012
Kleinpestitz/Mockritz330310310200–41019
Klotzsche310400310120–62028
Lockwitz310310200–35022
Niedersedlitz330270310200–42012
Seidnitz/Dobritz340310310250–55022
Leuben330250300210–50014
Gönnsdorf/Pappritz29026029080–41018
Gompitz28025028070–31021
Coschütz/Gittersee280290270130–47022
Briesnitz27046026080–63045
Hellerau/Wilschdorf26019026070–66026
Langebrück260140260100–36014
Reick450260260240–4609
Altfranken250250230–2805
Cossebaude27024025070–40022
Kaditz250380250160–38017
Gorbitz-Nord/Neu-Omsewitz240240240210–2505
Gorbitz-Ost210 (wenige Adressen)240240200–4904
Gorbitz-Süd240240240200–2606
Großzschachwitz210240240150–35015
Prohlis-Nord360240240240–3805
Prohlis-Süd2402402402
Weißig270190240170–29018
Weixdorf25016024060–36027
Oberwartha23023060–2304
Mobschatz24025018060–25014
Schönfeld/Schullwitz19015060–24014
Schönborn130100100–1705
Flughafen/Industriegebiet Klotzschekeine Wohnbauland-Zonen1
Innere Altstadtkeine Wohnbauland-Zonen · gemischte Baufläche typisch 3.700 €/m²9

* Wert aus weniger als zehn Adressen – nur ein Anhaltspunkt.

Zonen sind adressgenau: Zwei Häuser derselben Straße können in unterschiedlichen Zonen liegen. Fragen Sie deshalb Ihre Adresse ab – das Register ordnet nur ein. Wie sich diese Werte zu den Angebots- und Marktpreisen verhalten, zeigt die 3D-Preiskarte für Dresden.

Spitzen und Ränder

Die höchste und die niedrigste Zone der Stadt liegen weit auseinander – beides amtliche Zonenwerte zum Stichtag 1. Januar 2026. Dazwischen steht die Größenordnung, um die es bei Wohngrundstücken meistens geht: der Median über die Zonenwerte aller Wohnbauflächen, unsere eigene Auswertung derselben Daten.

Die Spitze

4.900 €/m²

Zone 7034

Bereich Prager Straße/Dr.-Külz-Ring

  • gemischte Baufläche
  • Büro- und Geschäftshäuser
  • VI Vollgeschosse

Die Mitte

310 €/m²

Median über alle 664 Wohnbauflächen-Zonen

  • Wohnbaufläche

Der Rand

45 €/m²

Zone 6408

Bereich Lockwitzgrund

  • gewerbliche Baufläche

Die Ortsangaben beschreiben, wo die jeweilige Zone liegt; amtlich geführt wird nur ihre Nummer.

Merkmale

Wovon der Bodenrichtwert ausgeht – und was die Kürzel bedeuten

Jede Zone trägt ein kurzes Etikett. Es sieht aus wie eine Signatur, ist aber eine Beschreibung: Es sagt, für welches gedachte Grundstück der Wert gilt. Wer die acht Angaben einmal gelesen hat, erkennt sofort, ob die eigene Situation dazu passt.

So liest sich ein Zonen-Etikett

270B(1228)WEFHehIIf800

270

Euro je Quadratmeter

Der Wert

Der Bodenrichtwert gilt je Quadratmeter Grundstücksfläche – nicht für das Grundstück insgesamt und nicht für das Gebäude darauf.

B

baureifes Land

Entwicklungszustand

Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind; die Dresdner Bauflächen-Werte gelten beitragsfrei (§ 16 Abs. 5 ImmoWertV).

(1228)

Kennung der Bodenrichtwertzone

Zonennummer

Die Nummer ist stadtweit eindeutig und benennt genau die Zone, in der eine Adresse liegt.

W

Wohnbaufläche

Art der Nutzung

Der Bodenwert dieser Zone leitet sich aus der Wohnnutzung ab.

EFH

Ein- und Zweifamilienhäuser

Ergänzung

Individueller Wohnungsbau; diese Zonen nennen statt einer WGFZ die Fläche des Richtwertgrundstücks.

eh

Einzelhäuser

Bauweise

Das Richtwertgrundstück ist für ein freistehendes Einzelhaus gedacht.

II

Zahl der Vollgeschosse

Geschosse

Römische Ziffer: so viele Vollgeschosse hat das Richtwertgrundstück.

f800

Fläche des Richtwertgrundstücks in Quadratmetern

Richtwertgrundstück

„f800“ heißt: Der Wert gilt für ein Grundstück von 800 m².

Im Geschossbau steht dort keine Fläche. Statt „f800“ nennt das Etikett eine WGFZ, etwa „WGFZ 1,0“ – die wertrelevante Geschossflächenzahl. Gemeint ist das Verhältnis der Flächen aller oberirdischen Geschosse (Außenmaße) zur Grundstücksfläche; ausbaufähige und ausgebaute Dachgeschosse zählen zu 75 Prozent, Staffelgeschosse voll (§ 16 Abs. 4 ImmoWertV).

Beispiel-Etikett aus den Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten 2026 der Landeshauptstadt Dresden.

Das Grundstück, das es gar nicht gibt

Der Bodenrichtwert beschreibt nicht Ihr Grundstück, sondern ein gedachtes: Die Immobilien­wertermittlungs­verordnung nennt es in § 13 ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Merkmale für die Zone typisch sind. Genau diese Merkmale stehen im Etikett – und nur sie.

Anzugeben sind dabei immer der Entwicklungszustand, die Art der Nutzung und der beitragsrechtliche Zustand; Maß der Nutzung, Bauweise, Größe und Tiefe kommen hinzu, soweit sie den Wert prägen (§ 16 ImmoWertV). Alle Dresdner Bauflächen-Werte des Jahrgangs 2026 gelten für baureifes Land, und zwar beitragsfrei.

Steht auf dem Grundstück längst ein Haus, ändert das am Bodenrichtwert nichts: Er beschreibt den Wert, der sich ergäbe, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 BauGB). Deshalb ist er eine Eingangsgröße einer Bewertung – und nie das Ergebnis.

Was im Wert nicht steckt

Alles, was sich erst im Einzelfall beurteilen lässt, bleibt bewusst außen vor (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV):

  • Gebäude, Anbauten und Baumbestand
  • privatrechtliche Lasten wie Wege- oder Leitungsrechte und Erbbaurechte
  • Altlasten und die Beschaffenheit des Bodens
  • Zuschnitt, Ecklage, Hinterland und Hanglage
  • Lärm und die konkrete Lage innerhalb der Zone

Auch innerhalb einer Zone darf es Unterschiede geben: Sie soll räumlich zusammenhängen, lagebedingte Wertunterschiede darin sollen 30 Prozent grundsätzlich nicht überschreiten (§ 15 ImmoWertV). Der Wert ist also ein Lagedurchschnitt, keine Punktmessung.

Zwei Werte in einer Zone. Manche Zonen tragen zwei Nutzungen nebeneinander – etwa Geschosswohnungsbau an der Straße und Einzelhäuser dahinter. 19 Dresdner Zonen führen im Jahrgang 2026 deshalb zwei Bodenrichtwerte mit je eigenen Merkmalen. Welcher gilt, entscheidet die Nutzung Ihres Grundstücks – nicht der höhere Wert.

Außenbereich und Grünland. Das Kürzel ASB steht für bebaute Flächen im Außenbereich, also für Gebäude außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Für Acker, Grünland, Wald und Gärten gibt es eigene Bodenrichtwerte; sie stehen nicht in der Abfrage auf dieser Seite, sondern im Begleitheft zu den Flächen der Land- und Forstwirtschaft.

Entstehung

Wie ein Bodenrichtwert entsteht

Nicht aus Inseraten und nicht aus Schätzungen: Am Anfang steht jeder einzelne notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag der Stadt. Was daraus wird, entscheidet ein Gremium, das mit der Stadtverwaltung nur die Geschäftsstelle teilt.

  1. Schritt 1

    Kaufvertrag

    Jede beurkundende Stelle übersendet den Vertrag in Abschrift an den Gutachterausschuss.

  2. Schritt 2

    Kaufpreissammlung

    Daraus wächst eine Vollerhebung – nicht eine Stichprobe des Marktes, sondern jeder Fall.

  3. Schritt 3

    Auswertung

    Bereinigen, indexieren, umrechnen: vorrangig im Vergleichswertverfahren.

  4. Schritt 4

    Zonen

    Gebiete mit weitgehend übereinstimmender Art und Maß der Nutzung bekommen je einen Wert.

  5. Schritt 5

    Beschluss und Veröffentlichung

    Zum 1. Januar jedes geraden Jahres ermittelt, im Frühjahr veröffentlicht.

Wer den Wert beschließt

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbständiges, unabhängiges Gremium (§ 192 BauGB). Seine Geschäftsstelle sitzt im Amt für Geodaten und Kataster, die Entscheidungen trifft der Ausschuss selbst.

Den Vorsitz führt Klara Töpfer, Amtsleiterin des Amtes für Geodaten und Kataster. Dazu kommen 23 ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter aus der Praxis sowie zwei Vertreter der Finanzverwaltung, die bei den Bodenrichtwerten mitwirken – Stand 31. März 2026.

Woraus er entsteht

Grundlage ist die Kaufpreissammlung. Sie ist eine Vollerhebung, weil § 195 BauGB jede beurkundende Stelle verpflichtet, den Kaufvertrag in Abschrift zu übersenden – der Ausschuss sieht damit auch die Fälle, die nie in einem Portal standen.

Wie groß dieser Markt ist, zeigt das Berichtsjahr 2025: 5.080 Erwerbsvorgänge in Dresden – Kauffälle aus der Kaufpreissammlung, keine Bodenrichtwerte. Ermittelt wird vorrangig im Vergleichswertverfahren; weichen Merkmale ab, helfen Indexreihen und Umrechnungskoeffizienten (§ 14, § 9 ImmoWertV). Einzelne Bodenrichtwerte werden dabei ausdrücklich nicht begründet.

Wann er gilt

In Sachsen werden die Werte mindestens zum 1. Januar jedes geraden Kalenderjahres ermittelt, bis zum 31. März beschlossen und bis zum 10. April an das Bodenrichtwert­informationssystem BORIS übermittelt (§ 11 SächsGAVO).

Für Dresden heißt das: Stichtag 1. Januar 2026, veröffentlicht am 10. April 2026, nächster Stichtag 1. Januar 2028. Kostenfrei einsehbar sind die Werte im Themenstadtplan der Landeshauptstadt und in BORIS Sachsen.

Anpassung

Vom Zonenwert zum eigenen Grundstück

Kein Grundstück gleicht dem Richtwertgrundstück seiner Zone. Für genau zwei Abweichungen veröffentlicht der Gutachterausschuss Dresden eine eigene Umrechnung: für die Größe und – im Geschossbau – für das Maß der baulichen Nutzung. Für alles andere gibt es keine Formel, sondern eine Bewertung.

Grundstücke am Dresdner Elbhang von oben – Größe und Zuschnitt unterscheiden sich von Nachbar zu Nachbar
Dieselbe Zone, dieselbe Straße – und trotzdem drei sehr verschiedene Grundstücke. Der Zonenwert beschreibt den Durchschnitt der Lage, nicht die Parzelle.

Die Größe: kleinere Grundstücke, höherer Quadratmeterwert

Kleinere Grundstücke haben einen höheren Quadratmeterwert als größere. Weicht Ihre Fläche von der Fläche des Richtwertgrundstücks ab, gleicht die amtliche Umrechnung genau diesen Unterschied aus – mehr nicht.

Die amtliche Umrechnung ist gültig für Grundstücksflächen von 202 bis 1.720 m² – und zwar für beide Flächen, die des Richtwertgrundstücks und Ihre eigene. Außerhalb dieser Spanne wird hier bewusst nicht gerechnet: Der Grundstücksmarktbericht überlässt die Extrapolation ausdrücklich dem Ermessen einer sachverständigen Person.

Die Wohnlage steckt zwar in der amtlichen Formel, kürzt sich beim Umrechnen aber heraus: Für dieselbe Zone kommt in jeder Wohnlage derselbe angepasste Wert heraus.

Die Stichprobe besteht überwiegend aus Einfamilien- und Doppelhaus-Grundstücken. Reihenhäuser und Zweifamilienhäuser sind darin nur mit wenigen Fällen vertreten – der Grundstücksmarktbericht verlangt dort, den Fall „sachverständig zu prüfen“.

Der Geschossbau: statt der Fläche zählt die WGFZ

Im Geschossbau zählt nicht die Grundstücksgröße, sondern wie viel Geschossfläche auf dem Grundstück zulässig beziehungsweise vorhanden ist.

Diese zweite Umrechnung ist gültig für WGFZ-Werte von 0,32 bis 6,32 und gilt ausschließlich für Geschossbau in offener oder geschlossener Bauweise. Für gewerblich genutzte Zonen veröffentlicht der Gutachterausschuss 2026 keine Umrechnungsformel.

Die Umrechnungsformeln sind auf den 1. Juli 2025 normiert, die Bodenrichtwerte auf den 1. Januar 2026. Weil nur das Verhältnis zweier Werte gebildet wird, hebt sich der Niveauunterschied auf.

Umrechnungsfaktor nach Grundstücksgröße

Gezeigt ist die amtliche Umrechnung für ein Richtwertgrundstück von 800 m²: Bei 800 m² eigener Fläche bleibt der Wert unverändert, kleinere Grundstücke liegen darüber, größere darunter. Beispiel aus den Erläuterungen der Landeshauptstadt: Zone 270 €/m² mit einem Richtwertgrundstück von 800 m², eigenes Grundstück 1.000 m² – angepasster Bodenrichtwert 245 €/m².

Was keine Formel ausgleicht

Die Umrechnung gleicht die Größe aus – und sonst nichts. Draußen bleibt alles, was sich erst vor Ort beurteilen lässt:

  • Zuschnitt, Ecklage und Hanglage
  • Hinterland und nicht bebaubare Teilflächen
  • Lärm, Altlasten und Baumbestand
  • Erbbaurecht, Wegerechte und das konkrete Baurecht

Dafür braucht es eine Bewertung vor Ort: Boden, Gebäude und die konkrete Lage in der Zone zusammen. Wie wir dabei vorgehen, steht auf der Seite zur kostenlosen Wertermittlung.

Zurück zur Abfrage – dort rechnet das Werkzeug den Zonenwert direkt auf Ihre Fläche um.

Entwicklung

Wie sich die Werte entwickeln

Zwei Reihen beschreiben den Dresdner Boden, und sie erzählen nicht dasselbe. Die eine zählt, was tatsächlich gezahlt wurde – Kaufvertrag für Kaufvertrag, jedes Jahr neu. Die andere ist der Bodenrichtwert selbst: ein Durchschnitt je Zone, den der Gutachterausschuss alle zwei Jahre zum 1. Januar neu festlegt. Die erste Reihe schwankt, die zweite bewegt sich in Stufen.

Beide gehören nebeneinander, nie in dieselbe Kurve. Deshalb stehen sie hier in zwei getrennten Blöcken – jeder mit der Angabe, was er misst.

Was gezahlt wurde: Kaufpreise für Einfamilienhaus-Baugrundstücke

Der Gutachterausschuss wertet jeden beurkundeten Grundstückskaufvertrag aus. Aus den Kauffällen für Einfamilienhaus-Baugrundstücke leitet er einen Bodenpreisindex ab. Er zeigt, wie sich das Preisniveau für Baugrundstücke für Einfamilienhäuser verschoben hat – gemessen am Jahr 2025, das mit 1,00 angesetzt wird.

Bodenpreisindex für Baugrundstücke für Einfamilienhäuser – Kaufpreise, Gutachterausschuss Dresden

2025 = 1,00, Stichtag jeweils 1. Juli. Keine Bodenrichtwert-Reihe.

Von 0,56 im Jahr 2016 über den Höchststand 1,18 im Jahr 2022 auf 1,00 im Jahr 2025. Grundstücksmarktbericht Dresden 2026.

2016

187 €/m²

Median der gezahlten Kaufpreise

Kauffälle
93
Spanne
34–667 €/m²

2020

269 €/m²

Median der gezahlten Kaufpreise

Kauffälle
57
Spanne
52–640 €/m²

2022

422 €/m²

Median der gezahlten Kaufpreise

Kauffälle
39
Spanne
148–1.298 €/m²

2025 (vorläufig)

326 €/m²

Median der gezahlten Kaufpreise

Kauffälle
50
Spanne
128–793 €/m²

Der Höhepunkt liegt im Jahr 2022: 422 €/m² im Median, nach 187 €/m² im Jahr 2016. Danach ging es zurück – 2023 auf 384 €/m², 2024 auf 289 €/m². 2025 liegt der Median mit 326 €/m² wieder leicht über dem Vorjahr.

Diese Zahlen sind empfindlich: Dahinter stehen je nach Jahr nur 37 bis 93 ausgewertete Kauffälle, und die Spanne reicht in einem einzigen Jahr von 148 €/m² bis 1.298 €/m². Ein paar Verkäufe in besserer Lage verschieben den Median – der Gutachterausschuss weist für 2025 ausdrücklich darauf hin, dass die gehandelten Grundstücke im Schnitt in besserer Wohnlage lagen als im Jahr davor.

Kaufpreise für Baugrundstücke für Einfamilienhäuser aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses – keine Bodenrichtwerte. Grundstücksmarktbericht Dresden 2026, S. 63.

Die Bodenrichtwerte selbst: 2011 bis 2026

Zonale Bodenrichtwerte gibt es in Dresden seit 2011. Legt man alle Jahrgänge nebeneinander und bildet je Jahrgang den Median über sämtliche Zonen, entsteht die Treppe unten: von 120 €/m² auf 300 €/m². Die Zuschnitte der Zonen wechseln über die Jahre – deshalb „Median der Zonenwerte“ und nicht „Preisindex“.

Median der Zonenwerte je Jahrgang, Euro je Quadratmeter

  1. 2011120 €/m² · 874 Zonen
  2. 2013120 €/m² · 823 Zonen
  3. 2015135 €/m² · 801 Zonen
  4. 2017160 €/m² · 772 Zonen
  5. 2019210 €/m² · 773 Zonen
  6. 2021270 €/m² · 761 Zonen
  7. 2022290 €/m² · 763 Zonen
  8. 2024295 €/m² · 774 Zonen
  9. 2026300 €/m² · 780 Zonen

eigene Auswertung der amtlichen Zonendaten (Vollerhebung je Jahrgang, ungewichtet). 2022 war ein zusätzlicher Stichtag: Zu diesem Tag wurden die Grundsteuerwerte erstmals festgestellt.

Von Jahrgang zu Jahrgang, Zone für Zone gerechnet

Aussagekräftiger als der Median über wechselnde Zonenzuschnitte ist der Vergleich derselben Zone mit sich selbst. Die Tabelle zeigt die mittlere Veränderung je Zone beim Wohnbauland – und, wo belegt, wie viele Zonen überhaupt unverändert blieben. Kräftiger Anstieg von 2015 bis 2022, seitdem Seitwärtsbewegung, beim Wohnbauland 2026 eine leichte Wiederbelebung.

Zonenweise Veränderung des Wohnbaulands (ohne Außenbereich), jeweils der Median über alle Zonen, die in beiden Jahrgängen vorkommen – eigene Auswertung der amtlichen Zonendaten (Vollerhebung je Jahrgang, ungewichtet).
JahrgängeWohnbauland, Median je ZoneZonen unverändert
2011 auf 20130,0 %61 %
2013 auf 2015+10,3 %
2015 auf 2017+18,8 %
2017 auf 2019+25,0 %4 %
2019 auf 2021+25,0 %2 %
2021 auf 2022+8,3 %
2022 auf 20240,0 %45 %
2024 auf 2026+2,2 %46 %

Der jüngste Sprung fällt entsprechend klein aus. Von 2024 auf 2026 blieben 46 % der Zonen unverändert, 48,4 % stiegen und 5,6 % – das sind 43 Zonen – gingen zurück. Beim Wohnbauland liegt die mittlere Veränderung bei +2,2 %; in den gemischten Bauflächen, den City-Geschäftslagen, steht sie bei 0,0 %, dort blieben 81 % der Zonen unangetastet. Die Spanne über alle Zonen reicht von −7,7 % bis +31,7 %.

Die teuerste Zone der Stadt zeigt, wie flach die Bewegung oben geworden ist: Im Bereich Prager Straße stand der Bodenrichtwert 2011 bei 3.800 €/m², erreichte 2022 mit 4.950 €/m² seinen Höchststand und steht 2026 bei 4.900 €/m².

eigene Auswertung der amtlichen Zonendaten (Vollerhebung je Jahrgang, ungewichtet). Die Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht zu ihren Bodenrichtwerten keine prozentualen Veränderungen; die Werte oben stammen aus unserem Vergleich der amtlichen Jahrgangsdaten.

Vermessungsstativ auf einer Wiese – Bodenrichtwerte beziehen sich auf das unbebaute Grundstück

Warum der Bodenrichtwert hinterherläuft

Dass die Zonenwerte ruhiger aussehen als der Markt, liegt an ihrer Bauart. Sie werden nur alle zwei Jahre neu festgelegt, immer zum 1. Januar – zwischen zwei Stichtagen bewegt sich nichts, auch wenn nebenan gerade Rekordpreise gezahlt werden. Und jeder Wert ist ein Durchschnitt: Er gilt für eine ganze Zone, in der die Lagen um bis zu 30 Prozent auseinanderliegen dürfen.

Beides ist Absicht. Der Bodenrichtwert soll eine verlässliche Bezugsgröße sein, kein Tagespreis. Wer wissen will, was heute gezahlt wird, schaut auf die Kaufpreise oben – und wer wissen will, was sein Grundstück mit Haus wert ist, braucht ohnehin eine Bewertung, die Boden, Gebäude und die Lage innerhalb der Zone zusammenbringt.

Der nächste Stichtag ist der 1. Januar 2028. Wie die Werte dann ausfallen, weiß heute niemand – wir schreiben die Zahlen an dem Tag neu und rechnen nichts hoch. Bis dahin gilt der Stand 1. Januar 2026.

Bedeutung

Wofür der Bodenrichtwert wirklich zählt

Vier Anlässe, bei denen der Wert auftaucht – und ein Unterschied, der dabei alles entscheidet: Steuerlich wird mit ihm gerechnet, am Markt wird mit ihm argumentiert.

Verkauf

Beim Verkauf ist der Bodenwert ein Baustein, nicht der Preis. Bei älteren Häusern trägt der Boden oft den größeren Teil des Werts; bei teilbaren Grundstücken entscheidet das Baurecht, nicht der Zonenwert. Wie Boden und Gebäude zusammen zum Marktwert werden, zeigt der Bewertungs-Ratgeber.

Wie eine Immobilienbewertung abläuft

Erbschaft und Schenkung

Für unbebaute Grundstücke rechnet das Finanzamt Fläche mal Bodenrichtwert – maßgeblich ist der zuletzt vor dem Bewertungsstichtag ermittelte Wert (§ 179 BewG). Wer einen niedrigeren gemeinen Wert nachweist, etwa durch ein Gutachten oder einen zeitnahen Kaufpreis, darf diesen ansetzen (§ 198 BewG).

Ratgeber: geerbte Immobilie in Dresden

Grundsteuer

Für die Grundsteuer zählt nicht der heutige Wert, sondern der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 – dem ersten Hauptfeststellungszeitpunkt. Sachsen rechnet nach dem Bundesmodell mit eigenen Steuermesszahlen; die Werte dieses Stichtags liegen im Grundsteuerportal Sachsen und in ELSTER. Die nächste Hauptfeststellung folgt zum 1. Januar 2029.

Steuerberatung leisten wir nicht.

Kauf und Finanzierung

In der Finanzierung taucht der Bodenwert als eigener Posten der Beleihung auf. Was tatsächlich gezahlt wurde, steht daneben: Einfamilienhaus-Baugrundstücke kosteten 2025 im Median 320 €/m² in mittlerer, 350 €/m² in guter und 510 €/m² in sehr guter Wohnlage des Gutachterausschusses – dort allerdings nur fünf Kauffälle. Kaufpreise, keine Bodenrichtwerte.

Ratgeber: Immobilie kaufen in Dresden

In allen vier Fällen gilt dasselbe: Der Bodenrichtwert ist eine Eingangsgröße, kein Ergebnis. Was ein bebautes Grundstück am Markt bringt, entscheidet sich erst mit Gebäude, Zustand, Zuschnitt und Nachfrage.

Vom Bodenrichtwert zum Marktwert

Was ist Ihr Grundstück mit Haus heute wert?

Der Bodenrichtwert ist der Anfang einer Bewertung, nicht ihr Ergebnis: Er beschreibt den Boden einer ganzen Zone, gedacht als unbebaut und lastenfrei. Was Ihre Immobilie heute bringt, ergibt sich aus Boden, Gebäude und der genauen Lage innerhalb der Zone – das sehen wir uns vor Ort an.

Kostenlos & unverbindlich · Rückmeldung in 24 h · Dresden, Radebeul, Freital, Pirna & Meißen

Häufige Fragen

Fragen zum Bodenrichtwert in Dresden

Kurz beantwortet – mit Stichtag, Paragraf und dem Hinweis, wo die amtliche Auskunft liegt.

Ist der Bodenrichtwert der Preis, den mein Grundstück bringt?

Nein. Er ist ein Durchschnitt für eine ganze Zone, und innerhalb dieser Zone dürfen lagebedingte Wertunterschiede bis zu 30 Prozent betragen (§ 15 ImmoWertV). Besonderheiten, die man nur vor Ort beurteilen kann – Zuschnitt, Ecklage, Hinterland, Lärm, Altlasten, Rechte –, stecken gar nicht erst darin (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Wie weit einzelne Kaufpreise auseinanderliegen, zeigt die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses: Für Baugrundstücke für Einfamilienhäuser reichten die 2025 gezahlten Preise von 128 bis 793 Euro je Quadratmeter. Was die Formel ausgleicht und was nicht, steht im Abschnitt Vom Zonenwert zum eigenen Grundstück.

Wie aktuell sind die Dresdner Bodenrichtwerte?

Die Werte auf dieser Seite gelten zum Stichtag 1. Januar 2026; veröffentlicht hat die Landeshauptstadt Dresden sie am 10. April 2026. In Sachsen werden Bodenrichtwerte mindestens zum 1. Januar jedes geraden Kalenderjahres ermittelt (§ 11 Abs. 1 SächsGAVO) – der nächste Stichtag ist damit der 1. Januar 2028. Bis dahin bleiben die Zonenwerte unverändert; hochgerechnet oder fortgeschrieben wird hier nichts.

Wer legt den Bodenrichtwert fest – und woher kommen die Zahlen?

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden, ein selbständiges und unabhängiges Gremium aus ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern; bei den Bodenrichtwerten wirkt zusätzlich ein Bediensteter der Finanzbehörde mit (§ 192 BauGB). Die Grundlage ist die Kaufpreissammlung: Jeder beurkundete Grundstückskaufvertrag geht in Abschrift an den Ausschuss (§ 195 BauGB), es ist also eine Vollerhebung und keine Stichprobe. Daraus leitet der Ausschuss flächendeckend durchschnittliche Lagewerte ab und fasst Gebiete mit weitgehend übereinstimmender Art und Maß der Nutzung zu Zonen zusammen (§ 196 BauGB). Den Weg vom Kaufvertrag zur Zone zeigt der Abschnitt Wie ein Bodenrichtwert entsteht.

Was bedeuten „W EFH eh II f800“ und das „B“ hinter dem Wert?

Das ist das amtliche Etikett der Zone. W steht für Wohnbaufläche, EFH für Ein- und Zweifamilienhäuser, eh für Einzelhäuser, II für zwei Vollgeschosse und f800 für ein Richtwertgrundstück von 800 Quadratmetern. Das B direkt hinter dem Wert heißt baureifes Land; die Dresdner Bauflächen-Bodenrichtwerte gelten beitragsfrei (§ 16 Abs. 5 ImmoWertV). Im Geschossbau steht statt der Fläche eine WGFZ – die wertrelevante Geschossflächenzahl. Jede Marke einzeln erklärt der Etikett-Decoder.

Mein Grundstück ist größer oder kleiner als das Richtwertgrundstück – was gilt dann?

Dann rechnet die amtliche Umrechnung des Gutachterausschusses den Größenunterschied heraus: Kleinere Grundstücke haben einen höheren Quadratmeterwert als größere. Aus einer Zone mit 270 Euro je Quadratmeter und einem Richtwertgrundstück von 800 Quadratmetern werden bei 1.000 Quadratmetern eigener Fläche 245 Euro je Quadratmeter. Gültig ist die Umrechnung für Grundstücksflächen von 202 bis 1.720 Quadratmetern (Grundstücksmarktbericht Dresden 2026, Kapitel 7.2) – außerhalb dieses Bereichs wird hier nicht gerechnet. Ausgeglichen wird allein die Größe, nicht Zuschnitt, Lage oder Lärm. Rechnen können Sie das direkt in der Abfrage.

Wie rechne ich den Wert für ein Mehrfamilienhaus-Grundstück um?

Im Geschossbau zählt nicht die Grundstücksgröße, sondern die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ). Eine Zone mit 590 Euro je Quadratmeter bei einer WGFZ von 0,8 ergibt bei einer eigenen WGFZ von 1,6 einen angepassten Bodenrichtwert von 983 Euro je Quadratmeter. Diese Umrechnung gilt für WGFZ-Werte von 0,32 bis 6,32 und nur für Geschossbau in offener oder geschlossener Bauweise. Für gewerblich genutzte Zonen veröffentlicht der Gutachterausschuss 2026 keine Umrechnungsformel.

Warum zeigt meine Zone zwei Bodenrichtwerte?

Weil in derselben Zone zwei Nutzungen nebeneinander bewertet werden. Im Jahrgang 2026 ist das in 19 Dresdner Zonen so – etwa 380 Euro je Quadratmeter für Mehrfamilienhäuser und 230 Euro je Quadratmeter für Ein- und Zweifamilienhäuser innerhalb einer einzigen Zone. Maßgeblich ist der Wert, dessen Merkmale zur Nutzung Ihres Grundstücks passen. Die Abfrage zeigt beide Werte und lässt Sie wählen, mit welchem gerechnet wird.

Gilt der Bodenrichtwert auch für bebaute Grundstücke?

Ja. In bebauten Gebieten ist der Bodenrichtwert der Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 BauGB). Das Gebäude bleibt darin also außen vor; es wird in einer Bewertung getrennt erfasst. Für ein bebautes Grundstück ist der Bodenrichtwert deshalb eine Eingangsgröße und kein Ergebnis – was Boden und Gebäude zusammen wert sind, ergibt erst die Bewertung. Wie die Verfahren dabei arbeiten, steht im Ratgeber Immobilie bewerten.

Welcher Bodenrichtwert gilt für die Grundsteuer?

Nicht der aktuelle, sondern der zum 1. Januar 2022. Sachsen folgt dem Bundesmodell mit eigenen Steuermesszahlen; maßgeblich sind die Bodenrichtwerte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt, und die erste Hauptfeststellung war der 1. Januar 2022 (§ 247 Abs. 2, § 266 BewG). Die Werte zu diesem Stichtag liefern das Grundsteuerportal Sachsen und ELSTER – nicht der Antrag bei der Dresdner Geschäftsstelle. Die nächste Hauptfeststellung steht zum 1. Januar 2029 an (§ 221 BewG); eine steuerliche Beratung ersetzt diese Einordnung nicht. Die Einordnung im Zusammenhang steht unter Wofür der Wert wichtig ist.

Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert bei Erbschaft und Schenkung?

Bei unbebauten Grundstücken bestimmt sich der Grundbesitzwert aus der Fläche mal dem Bodenrichtwert, der zuletzt vor dem Bewertungsstichtag ermittelt wurde (§ 179 BewG). Wer nachweist, dass der gemeine Wert niedriger ist, kann diesen ansetzen – etwa durch ein Gutachten oder einen zeitnahen Kaufpreis (§ 198 BewG). Bei bebauten Grundstücken gelten eigene Verfahren, in die der Bodenwert nur einfließt. Was beim Erben einer Dresdner Immobilie sonst noch ansteht, steht im Ratgeber Immobilie geerbt.

Für meine Dresdner Adresse zeigt die Karte keinen Wert – warum?

Rund zwei Prozent der Dresdner Adressen liegen in keiner Bodenrichtwertzone – etwa Grünflächen wie der Große Garten, Gemeinbedarfsflächen sowie Entwicklungs- und Umlegungsgebiete, zum Beispiel die Lingnerstadt. Prüfen Sie die Lage im Themenstadtplan der Landeshauptstadt. Für die beiden Umlegungsgebiete Prager Straße/Wiener Straße und Kauschaer Straße/Am Goldenen Stiefel erteilt die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Auskunft.

Ihre Frage war nicht dabei?

Bodenrichtwert abfragen